Oberrealschule keine Folge zu geben geruht habe. Wird zur Kenntniß genommen. 4125. Der hohe o. e. Landes– Ausschuß findet sich aus Anlaß wiederholt vorge- kommener Fälle, daß von Seite verschiedener Gemein- den geisteskranke Indevi- duen gegen die Bestimmun- gen der Regierungs–Ver- ordnung v. 10. Dez. 842 Z. 14643 u. des Statth. Erlaßes v. 5 Nov. 858 No 18135 in die Landes Irrenanstalt in Linz überstellt werden — bewogen, diese citirten Verordnungen in Erin- nerung zu bringen. Wird dieser Erlaß zur Kenntniß genommen. 4339. Franz Bumshuber Gymnasialschüler in Wr Neu- stadt um Verleihung eines Stipendiums Ist dem Gesuchsteller durch die löbl. Stadtgemeinde–Vor- sthg. WNeustadt bekannt zu geben, daß das jetzt erledigte Stipendium stiftbriefs- gemäß nur für Bürgerssöhne der Stadt Steyer bestimmt ist. 4404. Die Gemeinde Vorste- hung Weyer um Rückver- gütung des für den nach
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