Oberrealschule keine Folge zu geben geruht habe. Wird zur Kenntniß genommen. 4125. Der hohe o. e. Landes– Ausschuß findet sich aus Anlaß wiederholt vorgekommener Fälle, daß von Seite verschiedener Gemeinden geisteskranke Indeviduen gegen die Bestimmungen der Regierungs–Verordnung v. 10. Dez. 842 Z. 14643 u. des Statth. Erlaßes v. 5 Nov. 858 No 18135 in die Landes Irrenanstalt in Linz überstellt werden — bewogen, diese citirten Verordnungen in Erinnerung zu bringen. Wird dieser Erlaß zur Kenntniß genommen. 4339. Franz Bumshuber Gymnasialschüler in Wr Neustadt um Verleihung eines Stipendiums Ist dem Gesuchsteller durch die löbl. Stadtgemeinde–Vorsthg. WNeustadt bekannt zu geben, daß das jetzt erledigte Stipendium stiftbriefsgemäß nur für Bürgerssöhne der Stadt Steyer bestimmt ist. 4404. Die Gemeinde Vorstehung Weyer um Rückvergütung des für den nach
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