Bei der am 22. Juli dJs vorgenommenen Wahl wurde Herr Josef Pöltl zum Bürgermeister hiesiger Stadt erwählt, u. in Folge allerhöchster Bestätigung am 3. Septb. dJs beeidigt. Es erscheint überflüssig zu erörtern, welche Mühe u. Zeitaufwand, die materiellen Opfer nicht gerechnet, die Stellung eines Bürgermeisters der Stadt Steyer an und für sich fordert. In Hinblick dessen erlaube ich mir gemäß §: 46 der städt. Gemeinde Ordnung folgenden Antrag zu stellen: Es wird dem Herrn Bürgermeister Josef Pöltl für die Dauer seiner Amtsführung u. z. vom 1. Septbr dJs angefangen eine jährliche Funktionsgebür gleich wie dem früheren H. Bürgermeister mit 1000 fl ÖW bestimmt, welche in vierteljährigen Raten beim Kassaamte gegen Quittung erhoben werden könne. Das Kassaamt wäre sonach anzuweisen, an den Hr. Bürgermeister Josef Pöltl die Zalung von vierteljährig 250 fl. ÖW vom 1. Septbr dJs
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2