erhoben, dem Religionsfond wird eine bedeutende Aus- lage erspart indem das Gebäude äußerst baufäl- lig u. dem Einsturz nahe u. daher ein Bau auch dringend nothwendig ist. Da der Stadtgemeinde auch der Bezug des Pachtzinses zu Guten kommt u. dersel- ben nach dem Miethver- trage vom 10. Dezbr 1863 das Recht der After– Vermiethung zusteht, so stelle ich den Antrag: Es sei das Gesuch des Hr Reder um Adaptirung des Nebenstöckels bei dem Exjesuitengebäude zu einer Stallung u. Wagen- remise nach dem einge- legten Bauplan dtto. 4. Septb. u. die sohinnige Vermie- thung durch die ganze Dauer des Hauptmieth- vertrages vom 10. Dezbr. 1863 u. gegen einen jähr- lichen Miethzinns von 20 fl ÖW zu bewilligen u. die Erklärung in das heutige Sitzungs Protokoll aufzu- nehmen, daß bei einer weiteren Verpachtung die- ses Nebengebäudes von Seite der Stadtgemeinde
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