erhoben, dem Religionsfond wird eine bedeutende Auslage erspart indem das Gebäude äußerst baufällig u. dem Einsturz nahe u. daher ein Bau auch dringend nothwendig ist. Da der Stadtgemeinde auch der Bezug des Pachtzinses zu Guten kommt u. derselben nach dem Miethvertrage vom 10. Dezbr 1863 das Recht der After– Vermiethung zusteht, so stelle ich den Antrag: Es sei das Gesuch des Hr Reder um Adaptirung des Nebenstöckels bei dem Exjesuitengebäude zu einer Stallung u. Wagenremise nach dem eingelegten Bauplan dtto. 4. Septb. u. die sohinnige Vermiethung durch die ganze Dauer des Hauptmiethvertrages vom 10. Dezbr. 1863 u. gegen einen jährlichen Miethzinns von 20 fl ÖW zu bewilligen u. die Erklärung in das heutige Sitzungs Protokoll aufzunehmen, daß bei einer weiteren Verpachtung dieses Nebengebäudes von Seite der Stadtgemeinde
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