Ratsprotokoll vom 15. September 1865

die in der städt. Gebäuden zu verrichten kommenden Rauchfangkehrerarbeiten für das Jahr 1865/66 einhelliger Beschluß: Der Gemeinderath findet sich bei dem Umstande, als der Gesuchsteller die Concession zum Betriebe des Rauchfangkehrergewerbes nur im Rekurswege von der h. Statthalterei erlangt hat, sich nicht bewogen von den am 14. Novbr 1862 Z. 6158 gefaßten Beschluße, welchem zu folge für die Kaminfegerarbeiten in den städt. Gebäuden ein jährlicher Turnus unter den 3 Kaminfegermeistern Schachinger, Pfau u. Derfler eingeführt wurde - abzugehen. 3875. Das Amt berichtet über die gepflogene Besichtigung des von Josef Huber zum Wehrbau gelieferten u. erübrigten Bauholzes. Der Ankauf der inbezeichneten 17 Stämme Bauholz zu dem Betrage von 150 fl wird genehmigt, der Accord hierüber mit H. Huber aufzunehmen u. nach Ablauf der Frist von 6 Monaten demselben den Betrag auszubezalen.

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