Ratsprotokoll vom 15. September 1865

die in der städt. Gebäuden zu verrichten kommenden Rauchfangkehrerarbeiten für das Jahr 1865/66 einhelliger Beschluß: Der Gemeinderath findet sich bei dem Umstande, als der Gesuch- steller die Concession zum Betriebe des Rauchfangkehrer- gewerbes nur im Rekurs- wege von der h. Statthal- terei erlangt hat, sich nicht bewogen von den am 14. Novbr 1862 Z. 6158 gefaßten Beschluße, welchem zu folge für die Kaminfegerar- beiten in den städt. Gebäu- den ein jährlicher Turnus unter den 3 Kaminfeger- meistern Schachinger, Pfau u. Derfler eingeführt wurde - abzugehen. 3875. Das Amt berichtet über die gepflogene Besich- tigung des von Josef Huber zum Wehrbau gelieferten u. erübrigten Bauholzes. Der Ankauf der inbezeichne- ten 17 Stämme Bauholz zu dem Betrage von 150 fl wird geneh- migt, der Accord hierüber mit H. Huber aufzunehmen u. nach Ablauf der Frist von 6 Monaten demselben den Betrag auszubezalen.

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