im Sinne des obigen Gemeinderathsbeschlußes mit dem Herrn Präsidenten Dor Weigl noch nicht Rücksprache gepflogen, u. daß er dieß auch in der Folge nicht zu thun gedenke. Der Gemeinderath wolle nun bestimmen wie in dieser Angelegenheit weiter vorgegangen werden solle. Hierauf entspann sich eine längere Debatte an der sich mehrere Herrn Gemeinderäthe betheiligten u am Schluße wurde dem H. GRath Wickhoff das Wort ertheilt, welcher folgendes beantragte: Über Antrag der FinanzSektion in Folge des Gesuches der hiesigen Polizeiwachmannschaft um Entlohnung wegen besonders eifriger Dienstleistung vor der Wohnung des Herrn Landesgerichts Präsidenten Dor Weigl wurde in der Sitzung v. 21. Juli beschlossen, den H. Vizebürgermeister Dor Wolf zu ersuchen, in dieser Angelegenheit mit dem Herrn Landesgerichts Präsidenten Rück-
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2