Ennsbrücke. Der vorgelegte Ausweis über die Kosten der Demolirung des alten Ennsthores, Erbauung der steinernen gewölbter Vorbrücke nebst der Stiege u. der neuen hölzernen Ennsbrücke im Jahre 1864 welche sich mit Inbegriff des verwendeten Holz–Materiales auf circa 27 000 fl ÖW wird zur Kenntniß genommen und ist aufzubewahren. 3573. Das städt. Kasseamt bittet nach dem vorgelegten Rechungsabschluße für das 14 monatliche Rechnungsjahr 1864 um das Absolutorium. Antrag: Auf Grundlage des allmonatlichen Revisionsbefundes wird die in allen ihren Einnams– u. Ausgabsposten vom Gemeinderathe geprüfte ziffermässige erkannte Jahres Rechnung der Stadtkasse in Gemäßheit des § 57 der Gemeindeordnung mit dem Beisatze gemeinderäthlich genehmigt, daß dem Herrn Rechnungsleger Stadtkassier J. St. Willner zu seiner Deckung das Absolutorium ertheilen ist. Der vorgelegte Rechnungs-
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