Ennsbrücke. Der vorgelegte Ausweis über die Kosten der Demolirung des alten Ennsthores, Erbauung der steinernen gewölbter Vorbrücke nebst der Stiege u. der neuen hölzernen Enns- brücke im Jahre 1864 welche sich mit Inbegriff des verwen- deten Holz–Materiales auf circa 27 000 fl ÖW wird zur Kenntniß genommen und ist aufzubewahren. 3573. Das städt. Kasseamt bit- tet nach dem vorgelegten Rechungsabschluße für das 14 monatliche Rechnungsjahr 1864 um das Absolutorium. Antrag: Auf Grundlage des allmonat- lichen Revisionsbefundes wird die in allen ihren Einnams– u. Ausgabsposten vom Gemein- derathe geprüfte ziffermässige erkannte Jahres Rechnung der Stadtkasse in Gemäßheit des § 57 der Gemeindeord- nung mit dem Beisatze ge- meinderäthlich genehmigt, daß dem Herrn Rechnungs- leger Stadtkassier J. St. Willner zu seiner Deckung das Absolutorium erthei- len ist. Der vorgelegte Rechnungs-
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2