ersucht um Anweisung der Gemeindebeiträge für die Schubfuhren mit 16 fl 68 1/2 xr u. Vorspannsfuhren mit 48 fl 2 ½ xr. Wird das Kassaamt zur Auszalung der Gesammtsumme von 64 fl 71 x angewiesen. 3577. Das Stadt Kasse Amt zeigt an, daß der, in der Stadtkasse Rechnung als Aktiv– Rückstand aus dem Jahre 1859 vorgeschriebene Rest für Ausmalung der Lokalitäten in der Gendarmerie Kasern zu 12 fl. 28 ½ xr zur Abschreibung geeignet ist. Ist in der Rechnung abzuschreiben. 3579. Das Stadtkasse Amt um eine Verfügung zur endlichen Abschreibung der aus den Jahren 1854 bis 1858 in der Rechnung als Aktiv-Rückstände vorgeschriebenen uneinbringlichen Haft u. Ländgelder pr. 1154 fl 2xr ÖW. Ist über Antrag der Finanz– Sektion abzuschreiben. 3578. Das Stadtkasse Amt um Einbringung oder Abschreibung der, in der Stadtkasse Rechnung aus den Jahren 1851 bis 1855 als Aktiv–Rückstände vorgeschriebenen Mortuars– Gebüren zu 708 fl 65 xr
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