ersucht um Anweisung der Gemeindebeiträge für die Schubfuhren mit 16 fl 68 1/2 xr u. Vorspannsfuhren mit 48 fl 2 ½ xr. Wird das Kassaamt zur Auszalung der Gesammtsumme von 64 fl 71 x angewiesen. 3577. Das Stadt Kasse Amt zeigt an, daß der, in der Stadtkasse Rechnung als Aktiv– Rückstand aus dem Jahre 1859 vorgeschriebene Rest für Aus- malung der Lokalitäten in der Gendarmerie Kasern zu 12 fl. 28 ½ xr zur Abschreibung geeignet ist. Ist in der Rechnung abzu- schreiben. 3579. Das Stadtkasse Amt um eine Verfügung zur endlichen Abschreibung der aus den Jahren 1854 bis 1858 in der Rechnung als Aktiv-Rückstände vorgeschriebenen unein- bringlichen Haft u. Ländgelder pr. 1154 fl 2xr ÖW. Ist über Antrag der Finanz– Sektion abzuschreiben. 3578. Das Stadtkasse Amt um Einbringung oder Abschrei- bung der, in der Stadtkasse Rechnung aus den Jahren 1851 bis 1855 als Aktiv–Rückstände vorgeschriebenen Mortuars– Gebüren zu 708 fl 65 xr
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2