Ratsprotokoll vom 15. September 1865

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 15. September 1865 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Raths-Protokoll über die Sitzung des Gemeinderathes der Stadt Steyer am 15. Septemb. 865 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Josef Pöltl und in Gegenwart von 14 Gemeinderäthen u.z. der Herren Edelbauer, Gschaider, Haas, Joseph Haller, Alois Haratz- müller, Johann Haratzmüller, Landsiedl, Plaichinger, Reder, Reichl, Schweikofer, Theißig, Wickhoff, Zweythurm. Abwesend die Herren: Vizebgmstr: Dor Wolf, Pfurtscheller, Dor Pierer, Putz, Reitmayr, Vogl, Vögerl, Werndl. Herr Bürgermeister Josef Pöltl eröffnet die Sitzung. Verehrte Versammlung! Ich trete heute das erste Mal als beeideter Bürgermeister in Ihre Mitte u indem ich nochmals für das höchst ehrende Vertrauen, welches Sie in mich setzten, meinen Dank ausspreche, ersuche ich die geehrte Versammlung mich bei der gestellten Auf- gabe mit vereinten Kräften zu unterstützen. Herr Bürgermeister verläßt sohin den Sitzungsaal u. Hr. Alters Präsident Michael Haas hält folgenden Vortrag: Nach §. 46 der allerhöchst sank- tionirten Gemeindeordnung der Stadt Steyer hat der Gemein- derath dem Herrn Bürgermeister für die Dauer seiner Amts- führung die Funktionsgebüren zu bestimmen.

Raths-Protokoll über die Sitzung des Gemeinderathes der Stadt Steyer am 15. Septemb. 865 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Josef Pöltl und in Gegenwart von 14 Gemeinderäthen u.z. der Herren Edelbauer, Gschaider, Haas, Joseph Haller, Alois Haratzmüller, Johann Haratzmüller, Landsiedl, Plaichinger, Reder, Reichl, Schweikofer, Theißig, Wickhoff, Zweythurm. Abwesend die Herren: Vizebgmstr: Dor Wolf, Pfurtscheller, Dor Pierer, Putz, Reitmayr, Vogl, Vögerl, Werndl. Herr Bürgermeister Josef Pöltl eröffnet die Sitzung Verehrte Versammlung! Ich trete heute das erste Mal als beeideter Bürgermeister in Ihre Mitte u indem ich nochmals für das höchst ehrende Vertrauen, welches Sie in mich setzten, meinen Dank ausspreche, ersuche ich die geehrte Versammlung mich bei der gestellten Aufgabe mit vereinten Kräften zu unterstützen. Herr Bürgermeister verläßt sohin den Sitzungsaal u. Hr. Alters Präsident Michael Haas hält folgenden Vortrag: Nach §. 46 der allerhöchst sanktionirten Gemeindeordnung der Stadt Steyer hat der Gemeinderath dem Herrn Bürgermeister für die Dauer seiner Amtsführung die Funktionsgebüren zu bestimmen.

Bei der am 22. Juli dJs vorgenommenen Wahl wurde Herr Josef Pöltl zum Bürgermeister hiesiger Stadt erwählt, u. in Folge allerhöchster Bestätigung am 3. Septb. dJs beeidigt. Es erscheint überflüssig zu erörtern, welche Mühe u. Zeitaufwand, die materiellen Opfer nicht gerechnet, die Stellung eines Bürgermeisters der Stadt Steyer an und für sich fordert. In Hinblick dessen erlaube ich mir gemäß §: 46 der städt. Gemeinde Ordnung folgenden Antrag zu stellen: Es wird dem Herrn Bürgermeister Josef Pöltl für die Dauer seiner Amtsführung u. z. vom 1. Septbr dJs angefangen eine jährliche Funktionsgebür gleich wie dem früheren H. Bürgermeister mit 1000 fl ÖW bestimmt, welche in vierteljährigen Raten beim Kassaamte gegen Quittung erhoben werden könne. Das Kassaamt wäre sonach anzuweisen, an den Hr. Bürgermeister Josef Pöltl die Zalung von vierteljährig 250 fl. ÖW vom 1. Septbr dJs

Bei der am 22. Juli dJs vor- genommenen Wahl wurde Herr Josef Pöltl zum Bür- germeister hiesiger Stadt erwählt, u. in Folge aller- höchster Bestätigung am 3. Septb. dJs beeidigt. Es erscheint überflüssig zu erörtern, welche Mühe u. Zeitaufwand, die materiellen Opfer nicht gerechnet, die Stel- lung eines Bürgermeisters der Stadt Steyer an und für sich fordert. In Hinblick dessen erlaube ich mir gemäß §: 46 der städt. Gemeinde Ordnung folgenden Antrag zu stellen: Es wird dem Herrn Bürger- meister Josef Pöltl für die Dauer seiner Amtsführung u. z. vom 1. Septbr dJs ange- fangen eine jährliche Funk- tionsgebür gleich wie dem früheren H. Bürgermeister mit 1000 fl ÖW bestimmt, welche in vierteljährigen Raten beim Kassaamte gegen Quittung erhoben werden könne. Das Kassaamt wäre sonach anzuweisen, an den Hr. Bürgermeister Josef Pöltl die Zalung von vierteljährig 250 fl. ÖW vom 1. Septbr dJs

angefangen gegen Quittung zu leisten. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. H. Bürgermeister übernimmt wieder den Vorsitz u. bringt zur Vortrage die Lizitationsbedingnisse bezüglich der Verpachtung der Verpachtung der städt. Gefälle u.z. des Marktplatz– u. Standel– Gefälles, des Wag– u. Nie- derlags– u. des Pflaster– u. Brückenmauth–Gefälles,– welche Bedingnisse nach einigen Abänderungen die gemeinde- räthliche Genehmigung er- hielten. I. Section. Obmann H. GR. Gschaider trägt vor: der Ehekonsens wurde ertheilt: 4366. dem Josef Mayrhofer mit Anna Hackl. 4388. dem Matias Zehetner mit Elisabeth Bründl, 4340. dem Ferdinand Gründler mit Therese Benedikt. 4657. dem Carl Marschhofer mit Anna Maria Gramer. 4641. Johann Fasthuber Vorstdt Schönau bittet neuer- lich um Ertheilung der Con- cession zur Ausübung einer Kaffee– u. Brantweinschank. Wird diesem neuerlichen An- suchen keine Folge gegeben 4779. Im Monate August

angefangen gegen Quittung zu leisten. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. H. Bürgermeister übernimmt wieder den Vorsitz u. bringt zur Vortrage die Lizitationsbedingnisse bezüglich der Verpachtung der Verpachtung der städt. Gefälle u.z. des Marktplatz– u. Standel– Gefälles, des Wag– u. Niederlags– u. des Pflaster– u. Brückenmauth–Gefälles,– welche Bedingnisse nach einigen Abänderungen die gemeinderäthliche Genehmigung erhielten. I. Section. Obmann H. GR. Gschaider trägt vor: der Ehekonsens wurde ertheilt: 4366. dem Josef Mayrhofer mit Anna Hackl. 4388. dem Matias Zehetner mit Elisabeth Bründl, 4340. dem Ferdinand Gründler mit Therese Benedikt. 4657. dem Carl Marschhofer mit Anna Maria Gramer. 4641. Johann Fasthuber Vorstdt Schönau bittet neuerlich um Ertheilung der Concession zur Ausübung einer Kaffee– u. Brantweinschank. Wird diesem neuerlichen Ansuchen keine Folge gegeben 4779. Im Monate August

wurden 6 freie Gewerbe angemeldet u.z. 1 Schuhmachergewerbe von Michael Badhofer, 3 Viktualienhandel von Josefa Fomine [?] Johann Putz u. Johann Nestlehner, 1 Schlossergewerbe von Josef Lüftinger, 1 Fragnergewerbe von Matias Dauberger. Dagegen werden zurückgelegt: 1 Nagelschmidgewerbe von Anton Riedlhuber u. 1 Maschin– Nägel Erzeugung von Josef Huber. Wird zur Kenntniß genommen 4390. Rekurs der Anna u. Juliana Reßl, Handarbeiterinen gegen den GR. Beschluß v. 4. vMt wegen verweigerten inwohnungsweisen Aufenthalt im Stadtbezirke 4378 Rekurs des Georg Littringer, Schuhflicker von Lorch gegen den GR Beschluß v. 4. vMt wegen verweigerten inwohnungsweisen Aufenthalt hier. Sind beide Rekurse mit Bericht im Sinne der abweislichen Erledigungen v. 4. vMts. der hohen Statthalterei vorgelegen. II. Section Obmann H. GR. Alois Haratzmüller trägt vor: 4266. das städt. Polizeiamt überreicht die Schub– u Vorspanns– Rechnung v. I. Semester u.

wurden 6 freie Gewerbe ange- meldet u.z. 1 Schuhmachergewerbe von Michael Badhofer, 3 Viktualien- handel von Josefa Fomine [?] Johann Putz u. Johann Nest- lehner, 1 Schlossergewerbe von Josef Lüftinger, 1 Frag- nergewerbe von Matias Dauberger. Dagegen werden zurückgelegt: 1 Nagelschmidgewerbe von Anton Riedlhuber u. 1 Maschin– Nägel Erzeugung von Josef Huber. Wird zur Kenntniß genommen 4390. Rekurs der Anna u. Juliana Reßl, Handarbei- terinen gegen den GR. Beschluß v. 4. vMt wegen verweigerten inwohnungswei- sen Aufenthalt im Stadtbezirke 4378 Rekurs des Georg Littringer, Schuh- flicker von Lorch gegen den GR Beschluß v. 4. vMt wegen verweigerten inwohnungs- weisen Aufenthalt hier. Sind beide Rekurse mit Be- richt im Sinne der abweislichen Erledigungen v. 4. vMts. der hohen Statthalterei vorgelegen. II. Section Obmann H. GR. Alois Haratzmüller trägt vor: 4266. das städt. Polizeiamt überreicht die Schub– u Vorspanns– Rechnung v. I. Semester u.

ersucht um Anweisung der Gemeindebeiträge für die Schubfuhren mit 16 fl 68 1/2 xr u. Vorspannsfuhren mit 48 fl 2 ½ xr. Wird das Kassaamt zur Auszalung der Gesammtsumme von 64 fl 71 x angewiesen. 3577. Das Stadt Kasse Amt zeigt an, daß der, in der Stadtkasse Rechnung als Aktiv– Rückstand aus dem Jahre 1859 vorgeschriebene Rest für Aus- malung der Lokalitäten in der Gendarmerie Kasern zu 12 fl. 28 ½ xr zur Abschreibung geeignet ist. Ist in der Rechnung abzu- schreiben. 3579. Das Stadtkasse Amt um eine Verfügung zur endlichen Abschreibung der aus den Jahren 1854 bis 1858 in der Rechnung als Aktiv-Rückstände vorgeschriebenen unein- bringlichen Haft u. Ländgelder pr. 1154 fl 2xr ÖW. Ist über Antrag der Finanz– Sektion abzuschreiben. 3578. Das Stadtkasse Amt um Einbringung oder Abschrei- bung der, in der Stadtkasse Rechnung aus den Jahren 1851 bis 1855 als Aktiv–Rückstände vorgeschriebenen Mortuars– Gebüren zu 708 fl 65 xr

ersucht um Anweisung der Gemeindebeiträge für die Schubfuhren mit 16 fl 68 1/2 xr u. Vorspannsfuhren mit 48 fl 2 ½ xr. Wird das Kassaamt zur Auszalung der Gesammtsumme von 64 fl 71 x angewiesen. 3577. Das Stadt Kasse Amt zeigt an, daß der, in der Stadtkasse Rechnung als Aktiv– Rückstand aus dem Jahre 1859 vorgeschriebene Rest für Ausmalung der Lokalitäten in der Gendarmerie Kasern zu 12 fl. 28 ½ xr zur Abschreibung geeignet ist. Ist in der Rechnung abzuschreiben. 3579. Das Stadtkasse Amt um eine Verfügung zur endlichen Abschreibung der aus den Jahren 1854 bis 1858 in der Rechnung als Aktiv-Rückstände vorgeschriebenen uneinbringlichen Haft u. Ländgelder pr. 1154 fl 2xr ÖW. Ist über Antrag der Finanz– Sektion abzuschreiben. 3578. Das Stadtkasse Amt um Einbringung oder Abschreibung der, in der Stadtkasse Rechnung aus den Jahren 1851 bis 1855 als Aktiv–Rückstände vorgeschriebenen Mortuars– Gebüren zu 708 fl 65 xr

Über Antrag der FinanzSektion sind die als uneinbringlich sich darstellenden Posten im Gesammtbetrage von 114 fl 42 1/2 xr zur Abschreibung zu bringen u. die Einbringung der übrigen Posten dem Amte aufgetragen. 4667. Ernst Schindler hier bittet um eine Geldunterstützung. Wird über Antrag der Sektion mit seinem Begehren unbedingt abgewiesen. 4706. Michael Mayr, Feuerwächter am Stadtpfarrthurme um Anweisung eines Holzbeitrages. Wird über Antrag der Sektion abgewiesen. 4372. Polizeiwachtmster Wansner um Zuweisung eines Brennholzes. Werden wie alljährlich dem Gesuchsteller 4 Klftr. w. Scheiter aus dem städt. Vorrathe bewilliget. 3574 Das Stadtkasse Amt überreicht eine Zusammenstellung der Kosten der im vorigen Jahre ausgeführten Demolirung des Enns-Thores, Erbauung der gewölbten Vorbrücke nebst der Stiege u. einer neuen hölzernen

Über Antrag der Finanz- Sektion sind die als uneinbringlich sich darstellen- den Posten im Gesammtbetra- ge von 114 fl 42 1/2 xr zur Ab- schreibung zu bringen u. die Einbringung der übrigen Posten dem Amte aufgetra- gen. 4667. Ernst Schindler hier bittet um eine Geldunter- stützung. Wird über Antrag der Sektion mit seinem Begehren unbedingt abgewiesen. 4706. Michael Mayr, Feuer- wächter am Stadtpfarrthurme um Anweisung eines Holz- beitrages. Wird über Antrag der Sektion abgewiesen. 4372. Polizeiwachtmster Wansner um Zuweisung eines Brennholzes. Werden wie alljährlich dem Gesuchsteller 4 Klftr. w. Schei- ter aus dem städt. Vorrathe bewilliget. 3574 Das Stadtkasse Amt überreicht eine Zusammenstel- lung der Kosten der im vorigen Jahre ausgeführten Demolirung des Enns-Thores, Erbauung der gewölbten Vorbrücke nebst der Stiege u. einer neuen hölzernen

Ennsbrücke. Der vorgelegte Ausweis über die Kosten der Demolirung des alten Ennsthores, Erbauung der steinernen gewölbter Vorbrücke nebst der Stiege u. der neuen hölzernen Enns- brücke im Jahre 1864 welche sich mit Inbegriff des verwen- deten Holz–Materiales auf circa 27 000 fl ÖW wird zur Kenntniß genommen und ist aufzubewahren. 3573. Das städt. Kasseamt bit- tet nach dem vorgelegten Rechungsabschluße für das 14 monatliche Rechnungsjahr 1864 um das Absolutorium. Antrag: Auf Grundlage des allmonat- lichen Revisionsbefundes wird die in allen ihren Einnams– u. Ausgabsposten vom Gemein- derathe geprüfte ziffermässige erkannte Jahres Rechnung der Stadtkasse in Gemäßheit des § 57 der Gemeindeord- nung mit dem Beisatze ge- meinderäthlich genehmigt, daß dem Herrn Rechnungs- leger Stadtkassier J. St. Willner zu seiner Deckung das Absolutorium erthei- len ist. Der vorgelegte Rechnungs-

Ennsbrücke. Der vorgelegte Ausweis über die Kosten der Demolirung des alten Ennsthores, Erbauung der steinernen gewölbter Vorbrücke nebst der Stiege u. der neuen hölzernen Ennsbrücke im Jahre 1864 welche sich mit Inbegriff des verwendeten Holz–Materiales auf circa 27 000 fl ÖW wird zur Kenntniß genommen und ist aufzubewahren. 3573. Das städt. Kasseamt bittet nach dem vorgelegten Rechungsabschluße für das 14 monatliche Rechnungsjahr 1864 um das Absolutorium. Antrag: Auf Grundlage des allmonatlichen Revisionsbefundes wird die in allen ihren Einnams– u. Ausgabsposten vom Gemeinderathe geprüfte ziffermässige erkannte Jahres Rechnung der Stadtkasse in Gemäßheit des § 57 der Gemeindeordnung mit dem Beisatze gemeinderäthlich genehmigt, daß dem Herrn Rechnungsleger Stadtkassier J. St. Willner zu seiner Deckung das Absolutorium ertheilen ist. Der vorgelegte Rechnungs-

Extrakt ist in Druck zu legen und sind 250 Stück Exemplarien zur Veröffentlichung anzuschaffen. Dieser Antrag wurde einhellig angenommen. (Schluß folgt) [Bleistiftanmerkung] 4672. Die städt. Polizeiwachemannschaft wiederholt ihre unterm 7. Juli dJs Z. 3570 gestellte Bitte um Bestimmung u. Auszalung einer Zulage für besorgten Wachdienst vor der Wohnung des kk. Herrn Landesgerichts Präsidenten Dor A. J. Weigl wärend der verflossenen strengen Winter-Nächte zum Behufe der Eruirung der Thäter des Fenstereinwerfens. Die Polizeimachmannschaft ersucht nun neuerdings, daß falls ihr nicht aus Gemeindemitteln eine Entlohnung geleistet würde, sowohl diese als ihre frühere Eingabe vom 7. Juli dJs. an den Hrn. Landesgerichts– Präsidenten Dor Weigl, der derselben ohnehin schon mündlich eine Entlohnung für besorgten Wachedienst vor seiner Wohnung zugesichert habe, um so mehr baldmöglichst abgetreten werden wolle als Wohlderselbe nur

Extrakt ist in Druck zu legen und sind 250 Stück Exem- plarien zur Veröffentlichung anzuschaffen. Dieser Antrag wurde einhellig angenommen. (Schluß folgt) [Bleistiftanmerkung] 4672. Die städt. Polizeiwache- mannschaft wiederholt ihre unterm 7. Juli dJs Z. 3570 gestellte Bitte um Bestim- mung u. Auszalung einer Zulage für besorgten Wach- dienst vor der Wohnung des kk. Herrn Landesge- richts Präsidenten Dor A. J. Weigl wärend der verflossenen strengen Winter-Nächte zum Behufe der Eruirung der Thäter des Fenstereinwerfens. Die Polizeimachmannschaft ersucht nun neuerdings, daß falls ihr nicht aus Gemeindemitteln eine Entlohnung geleistet würde, sowohl diese als ihre frühere Eingabe vom 7. Juli dJs. an den Hrn. Landesgerichts– Präsidenten Dor Weigl, der derselben ohnehin schon mündlich eine Entlohnung für besorgten Wachedienst vor seiner Wohnung zugesichert habe, um so mehr baldmög- lichst abgetreten werden wolle als Wohlderselbe nur

noch kurze Zeit in Steyer anwesend sein dürfte. In der Sitzung am 21. Juli dJs wurde über die Eingabe der Polizeiwach- leute von 7. Juli beschloßen: „daß vom Gemeinderathe auf die Zalung einer außerordentl. Zulage aus Gemeindemitteln nicht ein- gangen wird; nachdem aber in eben diesem Gesuch vorkommt, daß den Wachmän- nern vom Herrn LG Präsi- denten Dor Weigl ausdrücklich eine Belohnung zugesichert werde, so wird der H. Vizebürgermeister Dor Wolf ersucht, dieserwegen mit dem Herrn Präsidenten Rücksprache pflegen u. das Resultat sodann mittheilen zu wollen.“ Auf Grund dieses Be- schlußes stellt nun die Sektion den Antrag: Es sei der Herr Vizebür- germeister um das Resul- tat seiner Besprechung mit dem Herrn Präsidenten zu ersuchen. Auf diesen gestellter An- trag hin erklärte der Herr Vorsitzende, daß der Herr Vizebürgermeister

noch kurze Zeit in Steyer anwesend sein dürfte. In der Sitzung am 21. Juli dJs wurde über die Eingabe der Polizeiwachleute von 7. Juli beschloßen: „daß vom Gemeinderathe auf die Zalung einer außerordentl. Zulage aus Gemeindemitteln nicht eingangen wird; nachdem aber in eben diesem Gesuch vorkommt, daß den Wachmännern vom Herrn LG Präsidenten Dor Weigl ausdrücklich eine Belohnung zugesichert werde, so wird der H. Vizebürgermeister Dor Wolf ersucht, dieserwegen mit dem Herrn Präsidenten Rücksprache pflegen u. das Resultat sodann mittheilen zu wollen.“ Auf Grund dieses Beschlußes stellt nun die Sektion den Antrag: Es sei der Herr Vizebürgermeister um das Resultat seiner Besprechung mit dem Herrn Präsidenten zu ersuchen. Auf diesen gestellter Antrag hin erklärte der Herr Vorsitzende, daß der Herr Vizebürgermeister

im Sinne des obigen Gemeinderathsbeschlußes mit dem Herrn Präsidenten Dor Weigl noch nicht Rücksprache gepflogen, u. daß er dieß auch in der Folge nicht zu thun gedenke. Der Gemeinderath wolle nun bestimmen wie in dieser Angelegenheit weiter vorgegangen werden solle. Hierauf entspann sich eine längere Debatte an der sich mehrere Herrn Gemeinderäthe betheiligten u am Schluße wurde dem H. GRath Wickhoff das Wort ertheilt, welcher folgendes beantragte: Über Antrag der FinanzSektion in Folge des Gesuches der hiesigen Polizeiwachmannschaft um Entlohnung wegen besonders eifriger Dienstleistung vor der Wohnung des Herrn Landesgerichts Präsidenten Dor Weigl wurde in der Sitzung v. 21. Juli beschlossen, den H. Vizebürgermeister Dor Wolf zu ersuchen, in dieser Angelegenheit mit dem Herrn Landesgerichts Präsidenten Rück-

im Sinne des obigen Gemeinde- rathsbeschlußes mit dem Herrn Präsidenten Dor Weigl noch nicht Rücksprache gepflogen, u. daß er dieß auch in der Folge nicht zu thun gedenke. Der Gemeinderath wolle nun bestimmen wie in dieser Angelegenheit weiter vorgegangen werden solle. Hierauf entspann sich eine längere Debatte an der sich mehrere Herrn Gemeinderäthe betheilig- ten u am Schluße wurde dem H. GRath Wickhoff das Wort ertheilt, welcher folgendes beantragte: Über Antrag der Finanz- Sektion in Folge des Ge- suches der hiesigen Polizei- wachmannschaft um Entlohnung wegen besonders eifriger Dienstleistung vor der Wohnung des Herrn Lan- desgerichts Präsidenten Dor Weigl wurde in der Sitzung v. 21. Juli beschlos- sen, den H. Vizebürger- meister Dor Wolf zu ersuchen, in dieser Angelegenheit mit dem Herrn Landes- gerichts Präsidenten Rück-

sprache zu pflegen, da aber nach der vorhin vernom- menen Erklärung des Bürgermeisters Herr Dor Wolf dieß unterlassen hat, u. auch in der Folge nicht zu thun gedenkt, andererseits die betreffende Polizei- mannschaft dringend bittet, daß der Gemeinderath sich an den H. LG. Präsi- denten wende, daß der- selbe die versprochene Entlohnung ausfolge, der Gemeinderath aber beim Herrn Präsidenten in dieser Sache nicht bevor- wortend einschreiten kann, bevor er sich nicht die sichere Überzeugung verschafft habe, daß that- sächlich Versprechungen stattgefunden haben, so beantrage ich „es sei die betreffende Polizeimannschaft amt- lich einzuvernehmen, welche Versprechungen stattge- funden haben, und in welchem Umfange, und darüber dem Gemeinde- rathe zur weiteren Schluß- fassung Bericht zu erstat- ten. Dieser Antrag wurde mit Stimmeneinhelligkeit zum Be-

sprache zu pflegen, da aber nach der vorhin vernommenen Erklärung des Bürgermeisters Herr Dor Wolf dieß unterlassen hat, u. auch in der Folge nicht zu thun gedenkt, andererseits die betreffende Polizeimannschaft dringend bittet, daß der Gemeinderath sich an den H. LG. Präsidenten wende, daß derselbe die versprochene Entlohnung ausfolge, der Gemeinderath aber beim Herrn Präsidenten in dieser Sache nicht bevorwortend einschreiten kann, bevor er sich nicht die sichere Überzeugung verschafft habe, daß thatsächlich Versprechungen stattgefunden haben, so beantrage ich „es sei die betreffende Polizeimannschaft amtlich einzuvernehmen, welche Versprechungen stattgefunden haben, und in welchem Umfange, und darüber dem Gemeinderathe zur weiteren Schlußfassung Bericht zu erstatten. Dieser Antrag wurde mit Stimmeneinhelligkeit zum Be-

schluße erhoben. III. Section. Obmann H. G.R. Josef Haller trägt vor: 4708. Protokoll über die vorgenommene Prüfung der Rechnung bezüglich des Wehrbaues nächst der Heindlmühle. Vortrag. Nach der vorliegenden Rechnung betragen die Gesammtbaukosten der Heindlmühlenwehre ..... 7265 fl 63.½ xr welche sich nach Abzug des Erlöses für verkaufte Scharten, Holzabfälle u. altes Wehrholz pr ...... 271 fl. 53 xr auf ..... 6994 fl 10 1/2 xr vermindert, wovon die Stadtkommune ein Drittheil mit ..... 2331 fl 36 ½ xr u. Anton Heindl zwei Dritit ..... 4662 fl 74 xr zu zalen hat. Die von Anton Heindl zu leistende Zalung pr 4662 f 74 xr erhöht sich durch die von der Stadtkommune für selben weiters bestrittenen Auslagen nach Verrechnung pr 21 fl 59 xr auf ..... 4684 fl 33 xr welche beim Kassaamte einzuzalen ist. Ich stelle sonach folgenden

schluße erhoben. III. Section. Obmann H. G.R. Josef Haller trägt vor: 4708. Protokoll über die vorgenommene Prüfung der Rechnung bezüglich des Wehrbaues nächst der Heindlmühle. Vortrag. Nach der vorliegenden Rech- nung betragen die Gesammt- baukosten der Heindlmühlen- wehre ..... 7265 fl 63.½ xr welche sich nach Abzug des Erlöses für verkaufte Schar- ten, Holzabfälle u. altes Wehrholz pr ...... 271 fl. 53 xr auf ..... 6994 fl 10 1/2 xr vermindert, wovon die Stadtkommune ein Drittheil mit ..... 2331 fl 36 ½ xr u. Anton Heindl zwei Drit- theil mit ..... 4662 fl 74 xr zu zalen hat. Die von Anton Heindl zu leistende Zalung pr 4662 f 74 xr erhöht sich durch die von der Stadtkommune für selben weiters bestrittenen Auslagen nach Verrechnung pr 21 fl 59 xr auf ..... 4684 fl 33 xr welche beim Kassaamte ein- zuzalen ist. Ich stelle sonach folgenden

Antrag: Die Rechnung über die Wehrbaukosten wird genehmigend zur Kenntniß genommen, und ist hievon, so wie von dem vorliegen- den Protokolle dem Kassa- Amte u. dem Hr. Anton Heindl eine Abschrift, Lez- terem mit dem Auftrage zuzumitteln, daß er der im Protokolle ausgezeigten von der Stadtkommune für selben vorschußweise bestrit- tenen Betrag zu 1746 fl 23 xr sammt der hievor seit 1. Aug. dJs laufenden 5% Zinsen bis längstens 1. Oktober dJs rückzuvergüten, und in Betreff der Zalung der noch verbleibenden 2938 fl 10 xr zur Befriedigung der rück- sichtlich des Wehrbaues aus- haftenden Kontisten ehe- möglichst Sorge zu tragen habe. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. 4316. Ausführungs–Operat über die Herstellung des städt. Wasserkunst–Gebäu- des. Ist dieses Operat dem löbl. kk. Bezirksbauamte mit dem Ersuchen zu über- mitteln, die Collaudirung gefälligst vornehmen

Antrag: Die Rechnung über die Wehrbaukosten wird genehmigend zur Kenntniß genommen, und ist hievon, so wie von dem vorliegenden Protokolle dem KassaAmte u. dem Hr. Anton Heindl eine Abschrift, Lezterem mit dem Auftrage zuzumitteln, daß er der im Protokolle ausgezeigten von der Stadtkommune für selben vorschußweise bestrittenen Betrag zu 1746 fl 23 xr sammt der hievor seit 1. Aug. dJs laufenden 5% Zinsen bis längstens 1. Oktober dJs rückzuvergüten, und in Betreff der Zalung der noch verbleibenden 2938 fl 10 xr zur Befriedigung der rücksichtlich des Wehrbaues aushaftenden Kontisten ehemöglichst Sorge zu tragen habe. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. 4316. Ausführungs–Operat über die Herstellung des städt. Wasserkunst–Gebäudes. Ist dieses Operat dem löbl. kk. Bezirksbauamte mit dem Ersuchen zu übermitteln, die Collaudirung gefälligst vornehmen

lassen zu wollen. 4312. Eindeckung der beiden Steyerbrücken–Geländer. Es liegen 3 Offerte vor, hievon wurde Eines wieder zurückgenommen, u. nachdem von den beiden anderen daß des Spenglermstr. Karl Holderer das billigste ist, indem derselbe diese Arbeit um 190 fl zu übernehmen erklärt, so beantragt die Sektion der Gemeinderath wolle dieses Anboth genehmigen u. das Amt zur Abschließung des Accordes ermächtigen. Dieser Antrag werde angenommen. 4676. Stadtbauamt um Bewilligung zur Anschaffung von Winterfenster in die Wohnung des städt. Kanzellisten Hr. Joh Gruber im Rathhause. Wird die Bausektion ersucht diese Winterfenster zu besichtigen u. das Resultat dem Gemeinderathe bekannt zu geben. 4294. Matias Wedan hiesiger Rauchfangkehrermeister um Überlassung der jährl. bemessenen Bestallung für

lassen zu wollen. 4312. Eindeckung der beiden Steyerbrücken–Geländer. Es liegen 3 Offerte vor, hievon wurde Eines wieder zurückgenommen, u. nach- dem von den beiden an- deren daß des Spenglermstr. Karl Hol- derer das billigste ist, indem derselbe diese Ar- beit um 190 fl zu übernehmen erklärt, so beantragt die Sektion der Gemeinde- rath wolle dieses Anboth genehmigen u. das Amt zur Abschließung des Accor- des ermächtigen. Dieser Antrag werde an- genommen. 4676. Stadtbauamt um Bewilligung zur Anschaffung von Winterfenster in die Wohnung des städt. Kan- zellisten Hr. Joh Gruber im Rathhause. Wird die Bausektion er- sucht diese Winterfenster zu besichtigen u. das Resul- tat dem Gemeinderathe bekannt zu geben. 4294. Matias Wedan hiesiger Rauchfangkehrermeister um Überlassung der jährl. bemessenen Bestallung für

die in der städt. Gebäuden zu verrichten kommenden Rauchfangkehrerarbeiten für das Jahr 1865/66 einhelliger Beschluß: Der Gemeinderath findet sich bei dem Umstande, als der Gesuch- steller die Concession zum Betriebe des Rauchfangkehrer- gewerbes nur im Rekurs- wege von der h. Statthal- terei erlangt hat, sich nicht bewogen von den am 14. Novbr 1862 Z. 6158 gefaßten Beschluße, welchem zu folge für die Kaminfegerar- beiten in den städt. Gebäu- den ein jährlicher Turnus unter den 3 Kaminfeger- meistern Schachinger, Pfau u. Derfler eingeführt wurde - abzugehen. 3875. Das Amt berichtet über die gepflogene Besich- tigung des von Josef Huber zum Wehrbau gelieferten u. erübrigten Bauholzes. Der Ankauf der inbezeichne- ten 17 Stämme Bauholz zu dem Betrage von 150 fl wird geneh- migt, der Accord hierüber mit H. Huber aufzunehmen u. nach Ablauf der Frist von 6 Monaten demselben den Betrag auszubezalen.

die in der städt. Gebäuden zu verrichten kommenden Rauchfangkehrerarbeiten für das Jahr 1865/66 einhelliger Beschluß: Der Gemeinderath findet sich bei dem Umstande, als der Gesuchsteller die Concession zum Betriebe des Rauchfangkehrergewerbes nur im Rekurswege von der h. Statthalterei erlangt hat, sich nicht bewogen von den am 14. Novbr 1862 Z. 6158 gefaßten Beschluße, welchem zu folge für die Kaminfegerarbeiten in den städt. Gebäuden ein jährlicher Turnus unter den 3 Kaminfegermeistern Schachinger, Pfau u. Derfler eingeführt wurde - abzugehen. 3875. Das Amt berichtet über die gepflogene Besichtigung des von Josef Huber zum Wehrbau gelieferten u. erübrigten Bauholzes. Der Ankauf der inbezeichneten 17 Stämme Bauholz zu dem Betrage von 150 fl wird genehmigt, der Accord hierüber mit H. Huber aufzunehmen u. nach Ablauf der Frist von 6 Monaten demselben den Betrag auszubezalen.

H. G Rath Plaichinger als Obmanns Stellvertreter der Bausektion trägt vor: ad 4245. Josef Reder, Holzhändler legt in Gemäßheit des Gemeinderathsbeschlußes vom 19. v.Mts. den Bauplan über die beabsichtigte Adaptirung des zu pachtenden Nebenstöckels im Exjesuiten– Gebäude zu einer Stallung u. Wagenremise vor: Hierüber wurde von der Bausektion der Augenschein abgehalten, der Plan geprüft u. der im CoonsProtokolle enthaltene Befund erhoben. (Dieses Protokoll wird vorgelesen) Durch den auf diese Art beantragten Bau, nach welchen die Einfahrt nicht mehr durch den Hof, sondern von der Gasse aus gleich in das zu adaptirende Nebengebäude hergestellt wird, folglich der zwischen demselben u. dem Hauptgebäude liegende Hof frei und unberührt bleibt, fällt das dem erster Bauprojekte entgegen gestandene Hinderniß von selbst weg u. es wird bei dem neuen Bau dem eigentlichen Unterrichtszwecke

H. G Rath Plaichinger als Obmanns Stellvertreter der Bausektion trägt vor: ad 4245. Josef Reder, Holzhänd- ler legt in Gemäßheit des Gemeinderathsbeschlußes vom 19. v.Mts. den Bauplan über die beabsichtigte Adap- tirung des zu pachtenden Nebenstöckels im Exjesuiten– Gebäude zu einer Stallung u. Wagenremise vor: Hierüber wurde von der Bausektion der Augen- schein abgehalten, der Plan geprüft u. der im Coons- Protokolle enthaltene Befund erhoben. (Dieses Protokoll wird vorgelesen) Durch den auf diese Art bean- tragten Bau, nach welchen die Einfahrt nicht mehr durch den Hof, sondern von der Gasse aus gleich in das zu adaptirende Ne- bengebäude hergestellt wird, folglich der zwischen demselben u. dem Haupt- gebäude liegende Hof frei und unberührt bleibt, fällt das dem erster Bau- projekte entgegen gestan- dene Hinderniß von selbst weg u. es wird bei dem neuen Bau dem eigent- lichen Unterrichtszwecke

nicht zu nahe getreten; es kann keine Störung des Unterrichtes statt finden u. ist dem Hauptgebäude in keiner Weise weder nach- theilig noch gefährlich; daher auch die beiden Herren Direktoren der Hauptschule u. der Realschule in ihrer Äußerungen u. zu der Erste- re unbedingt, der Leztere aber bedingungsweise seine Einwilligung zu dem beantragten Bau gegeben die Stallung in der Art erbaut werde, haben u.z., daß daß der Geruch des Pferdemistes den Schülern nicht lästig werden könne, daß nur Kutschen, nicht aber auch Lastwägen in dem Hofraume unter- gebracht werden u. jeder den Unterricht störende Lärm vermieden werde, u. der Hofraum frei bleibt Diese Bedingungen beheben sich von selbst nachdem die Einfahrt nicht durch den Hof geschieht u. somit jede Benützung des Hofrau- mes ohnehin ganz ver- mieden wird. Von Seite des kk. Bauamtes sowie des Nachbars Kam- macher Erb wird gegen dieser Bau kein Anstand

nicht zu nahe getreten; es kann keine Störung des Unterrichtes statt finden u. ist dem Hauptgebäude in keiner Weise weder nachtheilig noch gefährlich; daher auch die beiden Herren Direktoren der Hauptschule u. der Realschule in ihrer Äußerungen u. zu der Erstere unbedingt, der Leztere aber bedingungsweise seine Einwilligung zu dem beantragten Bau gegeben die Stallung in der Art erbaut werde, haben u.z., daß daß der Geruch des Pferdemistes den Schülern nicht lästig werden könne, daß nur Kutschen, nicht aber auch Lastwägen in dem Hofraume untergebracht werden u. jeder den Unterricht störende Lärm vermieden werde, u. der Hofraum frei bleibt Diese Bedingungen beheben sich von selbst nachdem die Einfahrt nicht durch den Hof geschieht u. somit jede Benützung des Hofraumes ohnehin ganz vermieden wird. Von Seite des kk. Bauamtes sowie des Nachbars Kammacher Erb wird gegen dieser Bau kein Anstand

erhoben, dem Religionsfond wird eine bedeutende Auslage erspart indem das Gebäude äußerst baufällig u. dem Einsturz nahe u. daher ein Bau auch dringend nothwendig ist. Da der Stadtgemeinde auch der Bezug des Pachtzinses zu Guten kommt u. derselben nach dem Miethvertrage vom 10. Dezbr 1863 das Recht der After– Vermiethung zusteht, so stelle ich den Antrag: Es sei das Gesuch des Hr Reder um Adaptirung des Nebenstöckels bei dem Exjesuitengebäude zu einer Stallung u. Wagenremise nach dem eingelegten Bauplan dtto. 4. Septb. u. die sohinnige Vermiethung durch die ganze Dauer des Hauptmiethvertrages vom 10. Dezbr. 1863 u. gegen einen jährlichen Miethzinns von 20 fl ÖW zu bewilligen u. die Erklärung in das heutige Sitzungs Protokoll aufzunehmen, daß bei einer weiteren Verpachtung dieses Nebengebäudes von Seite der Stadtgemeinde

erhoben, dem Religionsfond wird eine bedeutende Aus- lage erspart indem das Gebäude äußerst baufäl- lig u. dem Einsturz nahe u. daher ein Bau auch dringend nothwendig ist. Da der Stadtgemeinde auch der Bezug des Pachtzinses zu Guten kommt u. dersel- ben nach dem Miethver- trage vom 10. Dezbr 1863 das Recht der After– Vermiethung zusteht, so stelle ich den Antrag: Es sei das Gesuch des Hr Reder um Adaptirung des Nebenstöckels bei dem Exjesuitengebäude zu einer Stallung u. Wagen- remise nach dem einge- legten Bauplan dtto. 4. Septb. u. die sohinnige Vermie- thung durch die ganze Dauer des Hauptmieth- vertrages vom 10. Dezbr. 1863 u. gegen einen jähr- lichen Miethzinns von 20 fl ÖW zu bewilligen u. die Erklärung in das heutige Sitzungs Protokoll aufzu- nehmen, daß bei einer weiteren Verpachtung die- ses Nebengebäudes von Seite der Stadtgemeinde

bei gleichen Anbothen der Vorzug vor allen anderen Konkurrenten dem Herrn Reder gegeben werde, da die Adaptirung mit sehr großen Auslagen verbun- den ist. In den After–Mietsvertrag, der der h. kk. Statthalterei zur Bestätigung vorzulegen ist, sei auch als Bedingung aufzunehmen, daß dem Josef Reder der freie Zugang zu den Hofbrunnen ohne Anstand gestattet werde, daß aber die in den Hof gehende Thür des Nebenge- bäudes immer wieder sorgfäl- tig zu schließen sei. Einhelliger Beschluß nach die- sem Antrage. IV. Section Obmann H. G.R. Edelbauer trägt vor: 4413. Die hohe kk. Statthalterei gibt bekannt, daß zufolge Eröffnung des hohen Staats–Mini- steriums vom 20. dMt. Z. 7160 Seine kk. apostol. Majestät mit Allerhöchster Entschließung vom 31. Juli lJ. dem Gesuche der Gemeindevertretung der Stadt Steyer um Erwei- terung der dortigen kk. Unterrealschule zu einer

bei gleichen Anbothen der Vorzug vor allen anderen Konkurrenten dem Herrn Reder gegeben werde, da die Adaptirung mit sehr großen Auslagen verbunden ist. In den After–Mietsvertrag, der der h. kk. Statthalterei zur Bestätigung vorzulegen ist, sei auch als Bedingung aufzunehmen, daß dem Josef Reder der freie Zugang zu den Hofbrunnen ohne Anstand gestattet werde, daß aber die in den Hof gehende Thür des Nebengebäudes immer wieder sorgfältig zu schließen sei. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. IV. Section Obmann H. G.R. Edelbauer trägt vor: 4413. Die hohe kk. Statthalterei gibt bekannt, daß zufolge Eröffnung des hohen Staats–Ministeriums vom 20. dMt. Z. 7160 Seine kk. apostol. Majestät mit Allerhöchster Entschließung vom 31. Juli lJ. dem Gesuche der Gemeindevertretung der Stadt Steyer um Erweiterung der dortigen kk. Unterrealschule zu einer

Oberrealschule keine Folge zu geben geruht habe. Wird zur Kenntniß genommen. 4125. Der hohe o. e. Landes– Ausschuß findet sich aus Anlaß wiederholt vorgekommener Fälle, daß von Seite verschiedener Gemeinden geisteskranke Indeviduen gegen die Bestimmungen der Regierungs–Verordnung v. 10. Dez. 842 Z. 14643 u. des Statth. Erlaßes v. 5 Nov. 858 No 18135 in die Landes Irrenanstalt in Linz überstellt werden — bewogen, diese citirten Verordnungen in Erinnerung zu bringen. Wird dieser Erlaß zur Kenntniß genommen. 4339. Franz Bumshuber Gymnasialschüler in Wr Neustadt um Verleihung eines Stipendiums Ist dem Gesuchsteller durch die löbl. Stadtgemeinde–Vorsthg. WNeustadt bekannt zu geben, daß das jetzt erledigte Stipendium stiftbriefsgemäß nur für Bürgerssöhne der Stadt Steyer bestimmt ist. 4404. Die Gemeinde Vorstehung Weyer um Rückvergütung des für den nach

Oberrealschule keine Folge zu geben geruht habe. Wird zur Kenntniß genommen. 4125. Der hohe o. e. Landes– Ausschuß findet sich aus Anlaß wiederholt vorge- kommener Fälle, daß von Seite verschiedener Gemein- den geisteskranke Indevi- duen gegen die Bestimmun- gen der Regierungs–Ver- ordnung v. 10. Dez. 842 Z. 14643 u. des Statth. Erlaßes v. 5 Nov. 858 No 18135 in die Landes Irrenanstalt in Linz überstellt werden — bewogen, diese citirten Verordnungen in Erin- nerung zu bringen. Wird dieser Erlaß zur Kenntniß genommen. 4339. Franz Bumshuber Gymnasialschüler in Wr Neu- stadt um Verleihung eines Stipendiums Ist dem Gesuchsteller durch die löbl. Stadtgemeinde–Vor- sthg. WNeustadt bekannt zu geben, daß das jetzt erledigte Stipendium stiftbriefs- gemäß nur für Bürgerssöhne der Stadt Steyer bestimmt ist. 4404. Die Gemeinde Vorste- hung Weyer um Rückver- gütung des für den nach

Steyer zuständigen armen Hammerschmidgesellenssohn Johan Ogris vorschußweise bezalten Schulgeldes zus. mit 2 fl 55 xr. Auf Grund des beigebrachten Armuthszeugnißes wird das Kasseamt angewiesen den Betrag v. 2 fl 55 xr an die Gemein- deVsthg Weyer einzusenden. Hr G.Rath Schweikofer erhält das Wort: Im Namen der gemeinde- räthlich bestellten Spezial– Commission habe ich in der ausser- ordentlichen Sitzung des löbl. Gemeinderathes am 29. August dJs zur Kenntniß desselben gebracht, daß in Folge der Übergabe der Armenpflege im Sondersie- chenhause in der Vorstadt Aichet an den ehrwürdigen Orden der barmherzigen Schwestern weiters noch einige Repara- tionen u. Herstellungen im aproximativen Kostenanschla- ge zu 300 fl ÖW erforderlich seien, deren Vorname der löbl. Gemeinderath in derselben Sitzung im Prinzipe mit 11 gegen 1 Stimme zu genehmigen befunden hat. Bei den hierüber wiederholt abgehaltenen Berathungen u. Vorname von Augen-

Steyer zuständigen armen Hammerschmidgesellenssohn Johan Ogris vorschußweise bezalten Schulgeldes zus. mit 2 fl 55 xr. Auf Grund des beigebrachten Armuthszeugnißes wird das Kasseamt angewiesen den Betrag v. 2 fl 55 xr an die GemeindeVsthg Weyer einzusenden. Hr G.Rath Schweikofer erhält das Wort: Im Namen der gemeinderäthlich bestellten Spezial– Commission habe ich in der ausserordentlichen Sitzung des löbl. Gemeinderathes am 29. August dJs zur Kenntniß desselben gebracht, daß in Folge der Übergabe der Armenpflege im Sondersiechenhause in der Vorstadt Aichet an den ehrwürdigen Orden der barmherzigen Schwestern weiters noch einige Reparationen u. Herstellungen im aproximativen Kostenanschlage zu 300 fl ÖW erforderlich seien, deren Vorname der löbl. Gemeinderath in derselben Sitzung im Prinzipe mit 11 gegen 1 Stimme zu genehmigen befunden hat. Bei den hierüber wiederholt abgehaltenen Berathungen u. Vorname von Augen-

scheins Commissionen hat sich nun definitiv ergeben, daß nachstehende Baulichkeiten dringend nothwendig sind. A. Die Legung eines guten Fußbodens im Vorhause des Weiber–Traktes im I. Stockwerke des Sondersiechenhauses worüber sich der rektifizierte Kosten-Anschlag auf 40 fl ÖW beziffert. B. Die Herstellung von zwei neuen Retiraden, und gründliche Reparirung der Alten; diese zwei neuen kommen unter Benützung der beiden überflüssig gewordenen Herdküchen, eine zu ebener Erde, die andere in den ersten Stock des Männertraktes im genannter Hause, wofür sich die Kosten nach dem reducirten Anschlage belaufen auf 145 fl 70 xr u.z. a Zimmermannsarbeit s. Material 50 fl 80 xr b. Maurerarbeit.. 50 fl – c. Schlosserarbeit.. 3 fl – d. Steinmetzarbeit.. 42 fl 90 xr C. Nachdem die zur Anwendung bestimmten alter Bodenladen im Männersaale des genannten Armenhauses nicht mehr verwendbar waren, so ist die Herstel-

scheins Commissionen hat sich nun definitiv ergeben, daß nachstehende Baulichkeiten dringend nothwendig sind. A. Die Legung eines guten Fußbodens im Vorhause des Weiber–Traktes im I. Stock- werke des Sondersiechenhau- ses worüber sich der rek- tifizierte Kosten-Anschlag auf 40 fl ÖW beziffert. B. Die Herstellung von zwei neuen Retiraden, und gründliche Reparirung der Alten; diese zwei neuen kommen unter Benützung der beiden überflüssig ge- wordenen Herdküchen, eine zu ebener Erde, die andere in den ersten Stock des Männertraktes im ge- nannter Hause, wofür sich die Kosten nach dem redu- cirten Anschlage belaufen auf 145 fl 70 xr u.z. a Zimmer- mannsarbeit s. Material 50 fl 80 xr b. Maurerarbeit.. 50 fl – c. Schlosserarbeit.. 3 fl – d. Steinmetzarbeit.. 42 fl 90 xr C. Nachdem die zur Anwendung bestimmten alter Bodenla- den im Männersaale des genannten Armenhauses nicht mehr verwendbar waren, so ist die Herstel-

lung eines ganz neuen Bodens nothwendig gewor- den. Da der Arbeit schon im ersten Kostenanschlage berechnet ist, so ist die Mehr- auslage bloß für das Mate- rial zu leisten u. beziffert sich mit Einschluß des im Stadt- garten nicht vorhanden gewesenen, daher vom Bau- meister gelieferten Polster- holzes genauestens auf 30 fl ÖW D. Die feuersichere Herstellung d. i. die Reparatur der eisernen alten Bodenthüre in allem u. jeden kostet nach dem Kostenanschlage 11 fl E. Um das alljährliche Weißen der beiden Säle zu ver- meiden, hat die Special– Commission das einfache Aus- malen mit einer entspre- chenden Farbe als zweckmässig erkannt, wofür der Kosten- anschlag beträgt 13 fl Die von A bis E hier oben angeführten Baulichkeiten erfordern eine Gesammt Auslage von 240 fl 70 x OW. F. Die nothwendige Umpfla- sterung der Hausküche, unter Benützung der vor- handenen Steinplatten, das Anstreichen der Abortthüren, die Herstellung der Schutz

lung eines ganz neuen Bodens nothwendig geworden. Da der Arbeit schon im ersten Kostenanschlage berechnet ist, so ist die Mehrauslage bloß für das Material zu leisten u. beziffert sich mit Einschluß des im Stadtgarten nicht vorhanden gewesenen, daher vom Baumeister gelieferten Polsterholzes genauestens auf 30 fl ÖW D. Die feuersichere Herstellung d. i. die Reparatur der eisernen alten Bodenthüre in allem u. jeden kostet nach dem Kostenanschlage 11 fl E. Um das alljährliche Weißen der beiden Säle zu vermeiden, hat die Special– Commission das einfache Ausmalen mit einer entsprechenden Farbe als zweckmässig erkannt, wofür der Kostenanschlag beträgt 13 fl Die von A bis E hier oben angeführten Baulichkeiten erfordern eine Gesammt Auslage von 240 fl 70 x OW. F. Die nothwendige Umpflasterung der Hausküche, unter Benützung der vorhandenen Steinplatten, das Anstreichen der Abortthüren, die Herstellung der Schutz

gitter mit Bänken um die eisernen Öfen, u. die allenfalls noch sich ergebenden kleinen Reparaturen werden im Regiewege besorgt. Das Gleiche hat zu geschehen mit der Weiterleitung des Wassers vom Gartenbrun in die Küche. Antrag: Nachdem die Spezial Commission laut Protokoll dtto. 6. Sptb. dJs die Ausführung und Herstellung dieser Baulichkeiten an die Herrn Baumeister Gutbrunner u. Radlegger sowie an die übrigen Gewerbsleute bereits übertragen hat, so wolle der löbl. Gemeinderath hiezu die Dringlichkeit dieser Verfügung würdigend, nachträglich seine Zustimmung ertheilen. Dieser Antrag wurde einhellig zum Beschlusse erhoben. H. Bürgermeister gibt der Versammlung bekannt daß er aus Anlaß seines Amtsantrites am Dienstag der 19. dMts. eine Scontrirung sämtlichen unter der Verwaltung der Gemeindevorstehung im städt. Kassaamte befind-

gitter mit Bänken um die eisernen Öfen, u. die allen- falls noch sich ergebenden klei- nen Reparaturen werden im Regiewege besorgt. Das Gleiche hat zu geschehen mit der Weiterleitung des Wassers vom Gartenbrun in die Küche. Antrag: Nachdem die Spezial Commission laut Protokoll dtto. 6. Sptb. dJs die Ausführung und Herstellung dieser Bau- lichkeiten an die Herrn Baumeister Gutbrunner u. Radlegger sowie an die übrigen Gewerbsleute be- reits übertragen hat, so wolle der löbl. Gemeinde- rath hiezu die Dringlich- keit dieser Verfügung wür- digend, nachträglich seine Zustimmung ertheilen. Dieser Antrag wurde einhellig zum Beschlusse erhoben. H. Bürgermeister gibt der Versammlung bekannt daß er aus Anlaß seines Amtsantrites am Dienstag der 19. dMts. eine Scontri- rung sämtlichen unter der Verwaltung der Gemeindevorstehung im städt. Kassaamte befind-

lichen öffentl. Kassen vor- nehmen werde u. ersucht die Herren Gemeinderäthe Plaichinger, Gschaider, Al. Haratzmüller, Edelbauer u. die beiden Depositen Commissäre sich an diesem Tage im stdt. Kasseamte einfinden zu wollen. Als Depositen Commissär wird statt des Hr. GR. Landsiedl der H. GR. Wickhoff be- stimmt. Karl Willner Schftf.

lichen öffentl. Kassen vornehmen werde u. ersucht die Herren Gemeinderäthe Plaichinger, Gschaider, Al. Harazmüller, Edelbauer u. die beiden Depositen Commissäre sich an diesem Tage im stdt. Kasseamte einfinden zu wollen. Als Depositen Commissär wird statt des Hr. GR. Landsiedl der H. GR. Wickhoff bestimmt. Karl Willner Schftf

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