3 Jahre und 2 Monate, näm- lich für die Dauer vom 1. No- vember 1865 bis 31. Dezember 1868, ganz mit denselben Beding- nissen, wie deren Verpachtung im Jahre 1862 geschehen ist, zu veranlassen; und zu diesem Behufe auf den September d.Js. eine öffentliche Lizita- tion auszuschreiben, wozu als Ausrufspreise für ein Jahr die gegenwärtigen Jahres- beträgnisse u.z. bei dem: Markt u. Standelgefäll 2078 fl Wag u. Niederlagsgefall 300 fl Pflaster- u. Brückenmauth 7714 fl anzunehmen sind. Bei dem lezteren Gefälle muß die ausdrückliche Be- dingung eingeschaltet wer- den, daß: im Falle wärend der Dauer der Pachtzeit eine abermalige Erhöhung der Mauthgebüren Allerhöchsten Ortes bewilligt werden sollte, vom Zeitpunkte deren Ein- trites angefangen, auch der Pachtschilling und die Caution genau verhältniß- mig erhöht werden müssen. Das Amt hat daher die dießfällige Kundmachung auszufertigen zu affigiren u. in die Linzer-, Welser u. Steyrer-Zeitung einrü-
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2