Ratsprotokoll vom 19. August 1865

3 Jahre und 2 Monate, nämlich für die Dauer vom 1. November 1865 bis 31. Dezember 1868, ganz mit denselben Bedingnissen, wie deren Verpachtung im Jahre 1862 geschehen ist, zu veranlassen; und zu diesem Behufe auf den September d.Js. eine öffentliche Lizitation auszuschreiben, wozu als Ausrufspreise für ein Jahr die gegenwärtigen Jahresbeträgnisse u.z. bei dem: Markt u. Standelgefäll 2078 fl Wag u. Niederlagsgefall 300 fl Pflaster- u. Brückenmauth 7714 fl anzunehmen sind. Bei dem lezteren Gefälle muß die ausdrückliche Bedingung eingeschaltet werden, daß: im Falle wärend der Dauer der Pachtzeit eine abermalige Erhöhung der Mauthgebüren Allerhöchsten Ortes bewilligt werden sollte, vom Zeitpunkte deren Eintrites angefangen, auch der Pachtschilling und die Caution genau verhältnißmig erhöht werden müssen. Das Amt hat daher die dießfällige Kundmachung auszufertigen zu affigiren u. in die Linzer-, Welser u. Steyrer-Zeitung einrü-

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