Ratsprotokoll vom 4. August 1865

auf sich beruhen lassen kann, so wolle der löbl. Gemeinde rath beschließen: es sei an den hohen LandesAusschuß die Bitte zu richten, diesen in der Beilage A vollkommen gerechtfertigten Beschlüssen nachträglich die Hohe Genehmigung zu ertheilen. Einstimmig angenommen. Jo. Theißig Carl Willner Schftfr.

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