Ratsprotokoll vom 4. August 1865

Gupf um Enthebung von der Stelle an der Feuerspritze No 4 in der Vorstadt Ort. Wird dem Hrn. Michael Gupf für die geleisteten Dienste der Dank ausgesprochen und als Leiter der städt. Spritze Nr. 4 in der Vorstadt Ort Hr. Johann Möstl, Schlossermeister ab[g]estellt. Der Herr Vorsitzende ertheilt dem Hrn. G.Rath Pöltl das Wort, welcher sagt: Da der Rekurs mehrerer Gemeindeglieder der Stadt Steyer an den hohen LandesAusschuß vom 20. März 865 um Aufhebung der Beschlüße des Gemeinderathes der Stadt Steyer vom 30. Jänner 865 betreffend das Präliminare vom Jahre 1865 u. die Umlage der Schulauslagen mit 20% auf die direkten Steuern ein offenbares Mißtrauens u. Tadelsvotum über die Vermögens-Gebahrung der Gemeinde-Vorstehung ausspricht, u. da diese nicht einmmal den bloßen Schein dieses ungerechtfertigten tendenziösen Vorwurfes

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