Ratsprotokoll vom 4. August 1865

Holzplatz um einen jährlichen Pachtschilling vor 55 fl ÖW auf 20 nacheinander folgende Jahre überlassen wird. Dabei müßte die Gemeinde die Steuern der Pachtobjekte bezalen u. bezüglich der Wasserbauten hätten die bisherigen Bestimmungen zu gelten. Nach Ablauf der Pachtzeriode vor zwanzig Jahren soll die Kohlkommunität vor jeden anderen Konkurrenten bevorzugt sein, nicht nur wenn die Gemeinde den Kohlanger nach dieser Zeit wieder verpachten will, sondern auch bei jeder anderen Veräußerung. Die anwesenden Vertreter der Stadtgemeinde Steyer, erklären vorbehaltlich der Genehmigung des Gemeinderathes mit der gestellten Bedingungen einverstanden zu sein.“ Der Gemeinderath genehmiget, einstimmig die in diesem I. Punkte gestellten Bedingungen. Der II. Punkt welcher der Ratification bedarf ist folgend: „Die Hausbesitzer Joachim Gschaider Gustav Gschaider, u. Franz Unzeittig erklären bezüglich

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