rainern gestellten Bedingungen sich vorbehaltene Genehmigung des Gemeinderathes einzuholen. Zugleich übersendet dasselbe zur weiteren Verfügung eine Eingabe von Josef Hauser und Genossen, worin dieselben aus finanziellen Rücksichten gegen die Einführung der Gasbeleuchtung Einsprache erheben. (Das Commissions Protokoll vom 26. Juli u. die Protokolls-, Fortsetzung vom 27. Juli l.Js. wird vollinhaltlich vorgelesen.) Der I. Punkt, der einer gemeinderäthlichen Genehmigung unterliegt, lautet: „Die Kohlkommunität ist bereit von ihren Einwendungen gegen den beantragten Bau der Gasfabrik in so ferne sie privatrechtlicher Natur sind, abzustehen, wenn ihr nach dem Antrage des Herrn Bürgermeisters Pöltl jener Theil des Kohlangers vom Gasometer abwärts bis an den Heindlstadl und darüber hinaus bis an die Steyer, dann das Haus N° 204 u. der ganze bisher von der Kohlkommunität benützte
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