Ratsprotokoll vom 4. August 1865

erscheint über jeden Vorwurf erhaben und die Gemeinde hat alle Ursache Ihm hiefür dankbar zu sein. Daß Herr Dr. Kompaß sich speziell zum Vorsitz und zur Leitung des besagten Comités nicht für berufen und berechtigt erachtete, war seine Sache und Gegenstand seiner Rechtsanschauung, die ich nicht zu vertreten habe, der jedoch jedes zur Thätigkeit berufene Comité Mitglied jederzeit einen gegentheiligen Ausdruck zu verleihen in der Lage war. Da dieß jedoch nie von Seite eines Comité Mitgliedes oder des gesammten Comités geschah, ist anzunehmen, daß man von dieser Seite her mit dem vom Herrn Bürgermeister Dr. Kompaß eingehaltenen Vorgange und mit seinem selbständigen Gebaren einverstanden gewesen sein mochte. Ich selbst kann wohl füglich für die Zeit, in der ich seit dem Tode des genannten Herrn Bürgermeisters nemlich seit 15. des vorigen Monats die verantwortliche Alleinleitung bis zur Bestätigung des neugewählten Gemeindevorstandes übernommen habe keiner zu strengen Beurtheilung in Bezug auf diese Angelegenheit und meine getroffenen Verfügungen unterzogen werden da meine selbständige Amtsleitung nicht nach Monaten sondern nach Wochen zu zälen ist. Ich habe demnach die Ehre, die gestellte Interpellation dahin zu erwidern, daß ad 1. das Ergebniß der Thätigkeit des speziellen Comités in der Holzbezugs-Angelegenheit seit Jahresfrist der Gemeinde Vorstehung dermalen noch unbekannt ist, wohl aber den Mitgliedern desselben, zu denen auch der Herr Interpellant sich zu zählen die Ehre hat, bekannt sein dürfte. ad 2. daß das bisherige Resultat der Nachforschungen des

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