Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 4. August 1865 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr
Raths-Protokoll über die Sitzung des Gemeinderathes der Stadt Steyer am 4. August 865 unter dem Vorsitze des Herrn Vice Bürgermeisters Dr. Wolf und in Gegenwart von 16 Gemeinderäthen u.z. der Herren Edelbauer, Haas, Josef Haller, Alois Haratzmüller, Johann Haratzmüller, Landsiedl, Pfurtscheller, Plaichinger, Pöltl, Putz, Reichl, Theißig, Vogl, Vögerl, Wickhoff, Zweythurm. Herr Vice Bürgermeister Dr. Wolf eröffnet die Sitzung und beantwortet sonach die in der Sitzung am 30. Juni l.Js. vom H. G.R. Reichl gestellte Interpella- tion betreffend die Angelegenheit der Holz- u. Kohlbe- zugsrechte folgendermaßen: Die Austragung der Rechte der Stadt Steyer und ihrer Feuerarbeiter gegen die Herrschaft Schloß Steyer in Betreff ihrer Holz und Kohlenbezüge war bis Ende des Jahres 1861 Sache des Bürgermeisters u. Sekretärs, denen ein Comité vor Gemeinderäthen und Bürgern aus dem Stande der Feuerarbeiter zur Seite stand, wel- chem sie alle wichtigeren Angelegenheiten zur Bera- thung vorlegten und in dem der Bürgermeister den Vorsitz und der Sekretär das Referat führte. Die Anmeldung der erwähnten Bezugsrechte, die Samm- lung der nöthigen Vorakten und Belege und die Infor- mation des Rechtsfreundes werde bis zu diesem Zeit- punkte in der erwähnten Weise besorgt. Insbesonders lag bis dahin die Correspondenz, der Ver- kehr mit dem Rechtsfreunde und die Vertretung der Stadt in dieser Ruhe lediglich in den Händen des Bür- germeisters und des Referenten. Mit diesem Vorgange war man jedoch im Gemein- derathe nicht einverstanden. Nach wiederholt ausgesprochenen Wunsche und gestell-
Raths-Protokoll über die Sitzung des Gemeinderathes der Stadt Steyer am 4. August 865 unter dem Vorsitze des Herrn Vice Bürgermeisters Dr. Wolf und in Gegenwart von 16 Gemeinderäthen u.z. der Herren Edelbauer, Haas, Josef Haller, Alois Haratzmüller, Johann Haratzmüller, Landsiedl, Pfurtscheller, Plaichinger, Pöltl, Putz, Reichl, Theißig, Vogl, Vögerl, Wickhoff, Zweythurm. Herr Vice Bürgermeister Dr. Wolf eröffnet die Sitzung und beantwortet sonach die in der Sitzung am 30. Juni l.Js. vom H. G.R. Reichl gestellte Interpellation betreffend die Angelegenheit der Holz- u. Kohlbezugsrechte folgendermaßen: Die Austragung der Rechte der Stadt Steyer und ihrer Feuerarbeiter gegen die Herrschaft Schloß Steyer in Betreff ihrer Holz und Kohlenbezüge war bis Ende des Jahres 1861 Sache des Bürgermeisters u. Sekretärs, denen ein Comité vor Gemeinderäthen und Bürgern aus dem Stande der Feuerarbeiter zur Seite stand, welchem sie alle wichtigeren Angelegenheiten zur Berathung vorlegten und in dem der Bürgermeister den Vorsitz und der Sekretär das Referat führte. Die Anmeldung der erwähnten Bezugsrechte, die Sammlung der nöthigen Vorakten und Belege und die Information des Rechtsfreundes werde bis zu diesem Zeitpunkte in der erwähnten Weise besorgt. Insbesonders lag bis dahin die Correspondenz, der Verkehr mit dem Rechtsfreunde und die Vertretung der Stadt in dieser Ruhe lediglich in den Händen des Bürgermeisters und des Referenten. Mit diesem Vorgange war man jedoch im Gemeinderathe nicht einverstanden. Nach wiederholt ausgesprochenen Wunsche und gestell-
ter Anfragen einzelner Gemeinderaths Mitglieder, kam es am 27. Juni 1862 zur Wahl eines neuen Comités für die Holzbezugsrechte. Die Mitglieder desselben waren die Herren Gemeinderäthe; Lechner, Amort, Franz Haller und Eggendorfer und Dr. Kompass, und die Herren Millner, Unzeitig, Stuckhard und Reichl. Der Bürgermeister und Sekretär sollten im Comité nicht mehr fungiren. Der Vorsitz in demselben wurde dem Herrn Lechner und das Referat der Herren Dr. Kompaß und Eggendorfer zugedacht. Der Bürgermeister und das Gemeindeamt stellten diesem neuen Comité alle Akten zu Handen, alle Einläufe und Corespondenzen gelangten von nur an direkt an den Vorsitzenden des Comités. Nach Verlauf von 1 1/2 Jahren mochte sich das so Comité die Überzeugung verschafft haben, daß der neu gewählte Vorgang minder ersprießlich sei, als der frühere und es beantragte beim Gemeinderathe, daß der Bürgermeister Herr Haller wieder den Vorsatz im Comité übernehme und der Herr Sekretär Aichinger wieder der Berathungen beigezogen werden möge. Der Gemeinderath entsprach dem Wunsche des Comites sowie dem Ansinnen desselben, daß der Herr Sekretär zu ersuchen sei sich über den Stand der seit mehr als 2 Jahren ihm unbekannt gebliebenen Angelegenheit wieder zu informiren, seinen juridischen Beirath in derselben ferner wieder abzugeben und seine Anträge zu erstatten. In der Gemeinderaths Sitzung vom 6. Novbr 1863 wurde in Folge des vom Herrn Sekretär
ter Anfragen einzelner Gemeinderaths Mitglieder, kam es am 27. Juni 1862 zur Wahl eines neuen Comi- tés für die Holzbezugsrechte. Die Mitglieder desselben waren die Herren Ge- meinderäthe; Lechner, Amort, Franz Haller und Eggendorfer und Dr. Kompass, und die Herren Millner, Unzeitig, Stuckhard und Reichl. Der Bürgermeister und Sekretär sollten im Comité nicht mehr fungiren. Der Vorsitz in demselben wurde dem Herrn Lechner und das Referat der Herren Dr. Kompaß und Eggendorfer zugedacht. Der Bürgermeister und das Gemeindeamt stellten diesem neuen Comité alle Akten zu Han- den, alle Einläufe und Corespondenzen gelangten von nur an direkt an den Vorsitzenden des Comités. Nach Verlauf von 1 1/2 Jahren mochte sich das so Comité die Überzeugung verschafft haben, daß der neu gewählte Vorgang minder ersprießlich sei, als der frühere und es beantragte beim Ge- meinderathe, daß der Bürgermeister Herr Haller wieder den Vorsatz im Comité übernehme und der Herr Sekretär Aichinger wieder der Berathungen beigezogen werden möge. Der Gemeinderath entsprach dem Wunsche des Comi- tes sowie dem Ansinnen desselben, daß der Herr Sekretär zu ersuchen sei sich über den Stand der seit mehr als 2 Jahren ihm unbekannt gebliebe- nen Angelegenheit wieder zu informiren, sei- nen juridischen Beirath in derselben ferner wieder abzugeben und seine Anträge zu er- statten. In der Gemeinderaths Sitzung vom 6. Novbr 1863 wurde in Folge des vom Herrn Sekretär
dem Comité erstatteten Vortrages beschlossen, die Ord- nung des städt: Archives wieder aufzunehmen und einen eigenen Beamten hiezu aufzustellen, sowie dem Herrn Sekretär zur Nachforschung nach den ver- schiedenen Urkunden, welche in dem Hofkammer Archive in Wien erliegen und auf diese Holzbezug rechte Anwendung finden, einer Urlaub zu er- theilen u. ihm die bezüglichen Diäten anzuweisen. Der neu berufene Vorsitzende des Comités ver- sammelte das Comité bis zum Momente, in wel- chem er von der Leitung der Gemeinde geschie- den, Einmal. Der Herr Sekretär erhielt von selben zum Behufe der Urkunden-Eruirung keinen weiteren Auftrag und Urlaub, im Gegentheile erklärte der Vorsitzende in einem bald hernach an Herrn Dr. Hann gerichteten Schreiben die Ausführung dieser Aktendurchsicht wegen des Man- gels eines geeigneten Substituten des Herrn Sekre- tärs bisher für unmöglich. Am 23. Dezbr 1863 führte bei einer Comitésit- zung den Vorsitz wieder der frühere Obmann Herr Lechner. Es scheint daher, daß dieses vom Gemeinderathe auf unbestimmte Zeit gewählte Comité später wie- der seiner vorherigen Geschäftsgang befolgt u. von der Beiziehung des Sekretärs Umgang ge- nommen habe. Im Jahre 864 und bis heute hat das Comité über seine Thätigkeit keinen Bericht erstattet und auch keinen Antrag über eine Verände- rung in der Leitung und im Vorsitz des Comites bei der Gemeinde Vorstehung eingebracht. Es ist daher gegenwärtig die Aufgabe der Gemeindevorstehung das Comité u. dessen ein
dem Comité erstatteten Vortrages beschlossen, die Ordnung des städt: Archives wieder aufzunehmen und einen eigenen Beamten hiezu aufzustellen, sowie dem Herrn Sekretär zur Nachforschung nach den verschiedenen Urkunden, welche in dem Hofkammer Archive in Wien erliegen und auf diese Holzbezug rechte Anwendung finden, einer Urlaub zu ertheilen u. ihm die bezüglichen Diäten anzuweisen. Der neu berufene Vorsitzende des Comités versammelte das Comité bis zum Momente, in welchem er von der Leitung der Gemeinde geschieden, Einmal. Der Herr Sekretär erhielt von selben zum Behufe der Urkunden-Eruirung keinen weiteren Auftrag und Urlaub, im Gegentheile erklärte der Vorsitzende in einem bald hernach an Herrn Dr. Hann gerichteten Schreiben die Ausführung dieser Aktendurchsicht wegen des Mangels eines geeigneten Substituten des Herrn Sekretärs bisher für unmöglich. Am 23. Dezbr 1863 führte bei einer Comitésitzung den Vorsitz wieder der frühere Obmann Herr Lechner. Es scheint daher, daß dieses vom Gemeinderathe auf unbestimmte Zeit gewählte Comité später wieder seiner vorherigen Geschäftsgang befolgt u. von der Beiziehung des Sekretärs Umgang genommen habe. Im Jahre 864 und bis heute hat das Comité über seine Thätigkeit keinen Bericht erstattet und auch keinen Antrag über eine Veränderung in der Leitung und im Vorsitz des Comites bei der Gemeinde Vorstehung eingebracht. Es ist daher gegenwärtig die Aufgabe der Gemeindevorstehung das Comité u. dessen ein
zelne Mitglieder aufzufordern, über Ihre seitherige pflichtgemäße Thätigkeit Rechenschaft abzulegen und die in dieser für die Gemeinde so wichtigen Angelegenheit gewonnenen Resultate genau bekannt zu geben. Der verstorbene Herr Bürgermeister Dr. Kompaß, welcher wärend der kurzen Zeit seiner städt. Amtsverwaltung der berührten Angelegenheit die größte Aufmerksamkeit zuwendete, und um die Ehre des dem früheren Bürgermeister entgegen gewesener Vorsitzes im besagten Comité unbekümmert – in der schwebenden Verhandlung der Kohlenbezugs-Angelegenheit unausgesetzt thätig und unterrichtet blieb, hielt es für seine Amtspflicht die betreffende Geschäftssache, ohne die etwaige Thätigkeit des bezüglichen Comités zu beirren, vornehmlich in seiner Hand zu behalten, den Verkehr mit der Grundlasten-Ablösungs Commission ebenso wie mit dem Vertreter und Rechtsfreunde der Stadt selbst zu pflegen, die Einhaltung der Tagsatzungen zu überwachen, die Nachforschung nach der noch erübrigenden Urkunden fortwärend pflegen und die Zusammenstellung aller auf die Bezugsrechte sich beziehenden Grundparzellen besorgen zu lassen. Insbesondere wurde die Ordnung der im städt. Archive aufgefundenen, diese Holzbezugsrechte berührenden Urkunden u. Akte seither beendet u. die Durchsicht des kk. HofkammerArchivs in Wien vom Herrn Sekretär Aichinger mit entsprechendem Erfolge im Laufe dießes Jahrs begonnen. Die Thätigkeit des nun verewigten Herrn Bürgermeisters Dr. Kompaß in dieser Angelegenheit, die ich aus eigener Wahrnehmung kenne,
zelne Mitglieder aufzufordern, über Ihre seitheri- ge pflichtgemäße Thätigkeit Rechenschaft abzulegen und die in dieser für die Gemeinde so wichtigen Angelegenheit gewonnenen Resultate genau bekannt zu geben. Der verstorbene Herr Bürgermeister Dr. Kompaß, welcher wärend der kurzen Zeit seiner städt. Amts- verwaltung der berührten Angelegenheit die größte Aufmerksamkeit zuwendete, und um die Ehre des dem früheren Bürgermeister entgegen ge- wesener Vorsitzes im besagten Comité unbeküm- mert – in der schwebenden Verhandlung der Kohlen- bezugs-Angelegenheit unausgesetzt thätig und unter- richtet blieb, hielt es für seine Amtspflicht die be- treffende Geschäftssache, ohne die etwaige Thätigkeit des bezüglichen Comités zu beirren, vornehmlich in seiner Hand zu behalten, den Verkehr mit der Grundlasten-Ablösungs Commission ebenso wie mit dem Vertreter und Rechtsfreunde der Stadt selbst zu pflegen, die Einhaltung der Tagsatzun- gen zu überwachen, die Nachforschung nach der noch erübrigenden Urkunden fortwärend pfle- gen und die Zusammenstellung aller auf die Be- zugsrechte sich beziehenden Grundparzellen besor- gen zu lassen. Insbesondere wurde die Ordnung der im städt. Archive aufgefundenen, diese Holzbezugsrechte berührenden Urkunden u. Akte seither beendet u. die Durchsicht des kk. Hofkammer- Archivs in Wien vom Herrn Sekretär Aichin- ger mit entsprechendem Erfolge im Laufe dießes Jahrs begonnen. Die Thätigkeit des nun verewigten Herrn Bürgermeisters Dr. Kompaß in dieser Angele- genheit, die ich aus eigener Wahrnehmung kenne,
erscheint über jeden Vorwurf erhaben und die Gemein- de hat alle Ursache Ihm hiefür dankbar zu sein. Daß Herr Dr. Kompaß sich speziell zum Vorsitz und zur Leitung des besagten Comités nicht für berufen und berechtigt erachtete, war seine Sache und Gegenstand seiner Rechtsanschauung, die ich nicht zu vertreten habe, der jedoch jedes zur Thätigkeit berufene Comité Mitglied jederzeit einen gegentheiligen Ausdruck zu ver- leihen in der Lage war. Da dieß jedoch nie von Seite eines Comité Mitgliedes oder des gesammten Comi- tés geschah, ist anzunehmen, daß man von dieser Seite her mit dem vom Herrn Bürgermeister Dr. Kompaß eingehaltenen Vorgange und mit seinem selbständigen Gebaren einverstanden gewesen sein mochte. Ich selbst kann wohl füglich für die Zeit, in der ich seit dem Tode des genannten Herrn Bürgermeisters nemlich seit 15. des vorigen Monats die verantwort- liche Alleinleitung bis zur Bestätigung des neuge- wählten Gemeindevorstandes übernommen habe keiner zu strengen Beurtheilung in Bezug auf diese Angelegenheit und meine getroffenen Verfügungen unterzogen werden da meine selbständige Amts- leitung nicht nach Monaten sondern nach Wochen zu zälen ist. Ich habe demnach die Ehre, die gestellte Inter- pellation dahin zu erwidern, daß ad 1. das Ergebniß der Thätigkeit des speziellen Comités in der Holzbezugs-Angelegenheit seit Jahresfrist der Gemeinde Vorstehung dermalen noch unbekannt ist, wohl aber den Mitgliedern desselben, zu denen auch der Herr Interpellant sich zu zählen die Ehre hat, bekannt sein dürfte. ad 2. daß das bisherige Resultat der Nachforschungen des
erscheint über jeden Vorwurf erhaben und die Gemeinde hat alle Ursache Ihm hiefür dankbar zu sein. Daß Herr Dr. Kompaß sich speziell zum Vorsitz und zur Leitung des besagten Comités nicht für berufen und berechtigt erachtete, war seine Sache und Gegenstand seiner Rechtsanschauung, die ich nicht zu vertreten habe, der jedoch jedes zur Thätigkeit berufene Comité Mitglied jederzeit einen gegentheiligen Ausdruck zu verleihen in der Lage war. Da dieß jedoch nie von Seite eines Comité Mitgliedes oder des gesammten Comités geschah, ist anzunehmen, daß man von dieser Seite her mit dem vom Herrn Bürgermeister Dr. Kompaß eingehaltenen Vorgange und mit seinem selbständigen Gebaren einverstanden gewesen sein mochte. Ich selbst kann wohl füglich für die Zeit, in der ich seit dem Tode des genannten Herrn Bürgermeisters nemlich seit 15. des vorigen Monats die verantwortliche Alleinleitung bis zur Bestätigung des neugewählten Gemeindevorstandes übernommen habe keiner zu strengen Beurtheilung in Bezug auf diese Angelegenheit und meine getroffenen Verfügungen unterzogen werden da meine selbständige Amtsleitung nicht nach Monaten sondern nach Wochen zu zälen ist. Ich habe demnach die Ehre, die gestellte Interpellation dahin zu erwidern, daß ad 1. das Ergebniß der Thätigkeit des speziellen Comités in der Holzbezugs-Angelegenheit seit Jahresfrist der Gemeinde Vorstehung dermalen noch unbekannt ist, wohl aber den Mitgliedern desselben, zu denen auch der Herr Interpellant sich zu zählen die Ehre hat, bekannt sein dürfte. ad 2. daß das bisherige Resultat der Nachforschungen des
Herrn Sekretärs Aichingers in dem kk. Hofkammer Archiv in Wien, welches sich wol nicht gut zur Veröffent lichung eigenen dürfte, ein entsprechendes genannt werden müsse, und daß die Beendigung dieser Nachforschungen seiner Zeit dem Gemeinderathe bekannt gegeben wurde. ad 3. daß ich weder für die Mitgliedes des Holzbezugs-Comi tés, noch für den verstorbenen Herrn Bürgermeister die Gründe anzugeben in der Lage bin, aus welchen dem Gemeinderathe das Resultat der bisherigen Thätigkeit des Comités vorenthalten bleibt, und daß ich nicht mittheilen kann, ob und vor wem das Comité seit Jahresfrist einberufen worden sei, wol aber daß ich mit Bestimmtheit weiß, daß der Herr Bürgermeister Dr. Kompaß bei seiner Funktion auch die Vertretung der Holzbezugsrechte vollkommen wahrgenommen habe; ad 4. endlich, daß es eine Unwahrheit ist, daß irgendein Termin in dieser Sache bei Gericht versäumt worden sei, oder daß ein auf diese Frage bezugnehmender Akt oder irgend eine Urkunde in Verlust gerathen ist, was das dieser Tage anher gelangte Schreiben unseres Vertreters und Rechtsfreundes Herrn Dr. Hann vollkommen bestätiget. Der Herr Vorsitzende trägt sohin vor: 3859. Das löbliche kk. Bezirksamt Steyer übermittelt mit Note v. 28. v.Mts. N° 2181 das Lokalaugenscheins Protokoll nebst drei Beilagen in Betreff der Errichtung einer Gasfabrik in Seyer mit dem Ersuchen, die hierin bezüglich der von der An-
Herrn Sekretärs Aichingers in dem kk. Hofkammer Archiv in Wien, welches sich wol nicht gut zur Veröffent- lichung eigenen dürfte, ein entsprechendes genannt werden müsse, und daß die Beendigung dieser Nachforschungen seiner Zeit dem Gemeinderathe be- kannt gegeben wurde. ad 3. daß ich weder für die Mitgliedes des Holzbezugs-Comi tés, noch für den verstorbenen Herrn Bürgermei- ster die Gründe anzugeben in der Lage bin, aus welchen dem Gemeinderathe das Resultat der bishe- rigen Thätigkeit des Comités vorenthalten bleibt, und daß ich nicht mittheilen kann, ob und vor wem das Comité seit Jahresfrist einberufen worden sei, wol aber daß ich mit Bestimmtheit weiß, daß der Herr Bürgermeister Dr. Kompaß bei seiner Funktion auch die Vertretung der Holzbezugsrechte vollkommen wahrgenommen habe; ad 4. endlich, daß es eine Unwahrheit ist, daß irgend- ein Termin in dieser Sache bei Gericht versäumt worden sei, oder daß ein auf diese Frage bezug- nehmender Akt oder irgend eine Urkunde in Ver- lust gerathen ist, was das dieser Tage anher ge- langte Schreiben unseres Vertreters und Rechts- freundes Herrn Dr. Hann vollkommen bestätiget. Der Herr Vorsitzende trägt sohin vor: 3859. Das löbliche kk. Bezirks- amt Steyer übermittelt mit Note v. 28. v.Mts. N° 2181 das Lokalaugenscheins Pro- tokoll nebst drei Beilagen in Betreff der Errichtung einer Gasfabrik in Seyer mit dem Ersuchen, die hierin bezüglich der von der An-
rainern gestellten Bedingun- gen sich vorbehaltene Geneh- migung des Gemeinderathes einzuholen. Zugleich übersendet dasselbe zur weiteren Verfügung eine Eingabe von Josef Hauser und Genossen, worin diesel- ben aus finanziellen Rücksich- ten gegen die Einführung der Gasbeleuchtung Einsprache erheben. (Das Commissions Protokoll vom 26. Juli u. die Protokolls-, Fortsetzung vom 27. Juli l.Js. wird vollinhaltlich vorgele- sen.) Der I. Punkt, der einer gemeinderäthlichen Genehmi- gung unterliegt, lautet: „Die Kohlkommunität ist bereit von ihren Einwendungen gegen den beantragten Bau der Gasfabrik in so ferne sie privatrechtlicher Natur sind, abzustehen, wenn ihr nach dem Antrage des Herrn Bürgermeisters Pöltl jener Theil des Kohlangers vom Gasometer abwärts bis an den Heindlstadl und darüber hinaus bis an die Steyer, dann das Haus N° 204 u. der ganze bisher von der Kohlkommunität benützte
rainern gestellten Bedingungen sich vorbehaltene Genehmigung des Gemeinderathes einzuholen. Zugleich übersendet dasselbe zur weiteren Verfügung eine Eingabe von Josef Hauser und Genossen, worin dieselben aus finanziellen Rücksichten gegen die Einführung der Gasbeleuchtung Einsprache erheben. (Das Commissions Protokoll vom 26. Juli u. die Protokolls-, Fortsetzung vom 27. Juli l.Js. wird vollinhaltlich vorgelesen.) Der I. Punkt, der einer gemeinderäthlichen Genehmigung unterliegt, lautet: „Die Kohlkommunität ist bereit von ihren Einwendungen gegen den beantragten Bau der Gasfabrik in so ferne sie privatrechtlicher Natur sind, abzustehen, wenn ihr nach dem Antrage des Herrn Bürgermeisters Pöltl jener Theil des Kohlangers vom Gasometer abwärts bis an den Heindlstadl und darüber hinaus bis an die Steyer, dann das Haus N° 204 u. der ganze bisher von der Kohlkommunität benützte
Holzplatz um einen jährlichen Pachtschilling vor 55 fl ÖW auf 20 nacheinander folgende Jahre überlassen wird. Dabei müßte die Gemeinde die Steuern der Pachtobjekte bezalen u. bezüglich der Wasserbauten hätten die bisherigen Bestimmungen zu gelten. Nach Ablauf der Pachtzeriode vor zwanzig Jahren soll die Kohlkommunität vor jeden anderen Konkurrenten bevorzugt sein, nicht nur wenn die Gemeinde den Kohlanger nach dieser Zeit wieder verpachten will, sondern auch bei jeder anderen Veräußerung. Die anwesenden Vertreter der Stadtgemeinde Steyer, erklären vorbehaltlich der Genehmigung des Gemeinderathes mit der gestellten Bedingungen einverstanden zu sein.“ Der Gemeinderath genehmiget, einstimmig die in diesem I. Punkte gestellten Bedingungen. Der II. Punkt welcher der Ratification bedarf ist folgend: „Die Hausbesitzer Joachim Gschaider Gustav Gschaider, u. Franz Unzeittig erklären bezüglich
Holzplatz um einen jährlichen Pachtschilling vor 55 fl ÖW auf 20 nacheinander folgen- de Jahre überlassen wird. Dabei müßte die Gemeinde die Steuern der Pachtobjekte bezalen u. bezüglich der Wasserbauten hätten die bisherigen Bestimmungen zu gelten. Nach Ablauf der Pachtzeriode vor zwanzig Jahren soll die Kohlkommu- nität vor jeden anderen Konkurrenten bevorzugt sein, nicht nur wenn die Gemeinde den Kohlanger nach dieser Zeit wieder verpachten will, sondern auch bei jeder anderen Veräußerung. Die anwesenden Vertreter der Stadtgemeinde Steyer, erklären vorbehaltlich der Genehmigung des Gemeinde- rathes mit der gestellten Bedingungen einverstanden zu sein.“ Der Gemeinderath genehmiget, einstimmig die in diesem I. Punkte gestellten Bedingungen. Der II. Punkt welcher der Ratification bedarf ist folgend: „Die Hausbesitzer Joachim Gschaider Gustav Gschaider, u. Franz Unzeittig erklären bezüglich
der ihnen gehörigen zunächst liegenden Gebäude, ebenso der Viertelmeister Josef Tu- rek im eigenen u. im Namen der Hausbesitzer sei- nes Viertel, daß sie gegen den Bau der Gas-Anstalt nichts einwenden wenn der- selbe feuersicher geführt wird, so daß eine Feuergefahr für ihre respektiven Häuser nicht zu besorgen ist. Sie bedingen sich zugleich für den Fall, als aus Anlaß des Baues des Gaswerkes die Assekuranz Prämie der betreffenden Feuerver- sicherungs Gesellschaft erhöht werde, daß ihnen sodann die sich ergebende Mehrza- lung von der Gemeinde oder der Gasfabriks-Unter- nehmung zu vergüten sein. wird.“ Der III. Punkt endlich heißt „Bezüglich des vor Joachim Gschaider abzutretenden Antheiles seines Garten- grundes Parzelle N° 491 b u. des ihm von der Gemeinde zu leistenden Ersatzes durch beiläufig das doppelte Flächen- maß der Parz. N° 491 a wird ein besonderer Vertrag
der ihnen gehörigen zunächst liegenden Gebäude, ebenso der Viertelmeister Josef Turek im eigenen u. im Namen der Hausbesitzer seines Viertel, daß sie gegen den Bau der Gas-Anstalt nichts einwenden wenn derselbe feuersicher geführt wird, so daß eine Feuergefahr für ihre respektiven Häuser nicht zu besorgen ist. Sie bedingen sich zugleich für den Fall, als aus Anlaß des Baues des Gaswerkes die Assekuranz Prämie der betreffenden Feuerversicherungs Gesellschaft erhöht werde, daß ihnen sodann die sich ergebende Mehrzalung von der Gemeinde oder der Gasfabriks-Unternehmung zu vergüten sein. wird.“ Der III. Punkt endlich heißt „Bezüglich des vor Joachim Gschaider abzutretenden Antheiles seines Gartengrundes Parzelle N° 491 b u. des ihm von der Gemeinde zu leistenden Ersatzes durch beiläufig das doppelte Flächenmaß der Parz. N° 491 a wird ein besonderer Vertrag
aufgenommen u. es wird nur im Allgemeinen bemerkt, daß Joachim Gschaider mit dem beantragten Grundtausche einverstanden ist. Außerdem stellt derselbe sowie auch Gustav Gschaider die Forderung, daß ihnen für ihre hölzernen Stadeln für den Fall von der Gemeinde der veranschlagte Versicherungswert bezalt werde, wenn die Versicherung derselben von jeder Assekuranzgesellschaft verweigert würde. Vom Gemeinderathe wird ad Punkt II u. III beschlossen, die betreffenden Hausbesitzer einzuvernehmen, bei welchen Assekuranz-Gesellschaften ihre Gebäude versichert sind, um sodann diese befragen zu können ob aus Anlaß der Errichtung einer Gasfabrik eine Prämien Erhöhung eintritt. Bezüglich der Eingabe des Josef Hauser u. Genossen beschließt der Gemeinderath, daß Josef Hauser in das Amt vorgeladen sei, u. ihm angemesse Aufklärung und Belehrung bezüglich der Ein-
aufgenommen u. es wird nur im Allgemeinen be- merkt, daß Joachim Gschaider mit dem beantragten Grund- tausche einverstanden ist. Außerdem stellt derselbe sowie auch Gustav Gschaider die Forderung, daß ihnen für ihre hölzernen Stadeln für den Fall von der Ge- meinde der veranschlagte Versicherungswert bezalt werde, wenn die Versicherung derselben von jeder Asse- kuranzgesellschaft verweigert würde. Vom Gemeinderathe wird ad Punkt II u. III beschlossen, die betreffen- den Hausbesitzer einzuver- nehmen, bei welchen Asse- kuranz-Gesellschaften ihre Gebäude versichert sind, um sodann diese befragen zu können ob aus Anlaß der Errichtung einer Gasfabrik eine Prämien Erhöhung eintritt. Bezüglich der Eingabe des Josef Hauser u. Genossen beschließt der Gemeinderath, daß Josef Hauser in das Amt vorgeladen sei, u. ihm angemesse Aufklärung und Belehrung bezüglich der Ein-
führung der Gasbeleuchtung die der Stadt Steyer gegeben werde, damit derselbe, u. durch ihn die in der Eingabe mitgefertigten Be- wohner von Steyer Kenntnis erlangen von der die Ge- meinde treffenden Kosten. Für die I. Sektion trägt sohin vor Herr G.Rath Wickhoff 3631. David Kühel, Schneider- meister u. Bewohner hier um Aufname in der Ge- meindeverband der Stadt Steyer. Über Antrag der Sektion wird Gesuchsteller mit seinem Begehren abgewiesen. 3865. Andreas Schröckenfuchs um Ertheilung des Consenses zur Verehelichung mit Josefa Schrempf. Ist der Ehekonsens auszufer- tigen. 3629. Anna u. Juliana Reßl Handarbeiterinnen aus Grünburg um Bewilligung zum Aufenthalt in Stadtgebiete. Nicht bewilligt. 3686. Georg Littringer Schuhflicker von Lorch um Bewil- ligung zum Aufenthalte im Stadtgebiete. Nicht bewilligt. 3768. Protokoll mit Michael
führung der Gasbeleuchtung die der Stadt Steyer gegeben werde, damit derselbe, u. durch ihn die in der Eingabe mitgefertigten Bewohner von Steyer Kenntnis erlangen von der die Gemeinde treffenden Kosten. Für die I. Sektion trägt sohin vor Herr G.Rath Wickhoff 3631. David Kühel, Schneidermeister u. Bewohner hier um Aufname in der Gemeindeverband der Stadt Steyer. Über Antrag der Sektion wird Gesuchsteller mit seinem Begehren abgewiesen. 3865. Andreas Schröckenfuchs um Ertheilung des Consenses zur Verehelichung mit Josefa Schrempf. Ist der Ehekonsens auszufertigen. 3629. Anna u. Juliana Reßl Handarbeiterinnen aus Grünburg um Bewilligung zum Aufenthalt in Stadtgebiete. Nicht bewilligt. 3686. Georg Littringer Schuhflicker von Lorch um Bewilligung zum Aufenthalte im Stadtgebiete. Nicht bewilligt. 3768. Protokoll mit Michael
Gupf um Enthebung von der Stelle an der Feuerspritze No 4 in der Vorstadt Ort. Wird dem Hrn. Michael Gupf für die geleisteten Dienste der Dank ausgesprochen und als Leiter der städt. Spritze Nr. 4 in der Vorstadt Ort Hr. Johann Möstl, Schlossermeister ab[g]estellt. Der Herr Vorsitzende ertheilt dem Hrn. G.Rath Pöltl das Wort, welcher sagt: Da der Rekurs mehrerer Gemeindeglieder der Stadt Steyer an den hohen LandesAusschuß vom 20. März 865 um Aufhebung der Beschlüße des Gemeinderathes der Stadt Steyer vom 30. Jänner 865 betreffend das Präliminare vom Jahre 1865 u. die Umlage der Schulauslagen mit 20% auf die direkten Steuern ein offenbares Mißtrauens u. Tadelsvotum über die Vermögens-Gebahrung der Gemeinde-Vorstehung ausspricht, u. da diese nicht einmmal den bloßen Schein dieses ungerechtfertigten tendenziösen Vorwurfes
Gupf um Enthebung von der Stelle an der Feuerspritze No 4 in der Vorstadt Ort. Wird dem Hrn. Michael Gupf für die geleisteten Dienste der Dank ausgesprochen und als Leiter der städt. Spritze Nr. 4 in der Vorstadt Ort Hr. Johann Möstl, Schlossermeister ab[g]estellt. Der Herr Vorsitzende ertheilt dem Hrn. G.Rath Pöltl das Wort, welcher sagt: Da der Rekurs mehrerer Gemeindeglieder der Stadt Steyer an den hohen Landes- Ausschuß vom 20. März 865 um Aufhebung der Beschlüße des Gemeinderathes der Stadt Steyer vom 30. Jänner 865 betreffend das Präli- minare vom Jahre 1865 u. die Umlage der Schulaus- lagen mit 20% auf die direkten Steuern ein offenbares Mißtrauens u. Tadelsvotum über die Vermögens-Gebahrung der Gemeinde-Vorstehung ausspricht, u. da diese nicht einmmal den bloßen Schein dieses ungerechtfertigten tendenziösen Vorwurfes
auf sich beruhen lassen kann, so wolle der löbl. Gemeinde rath beschließen: es sei an den hohen LandesAusschuß die Bitte zu richten, diesen in der Beilage A vollkom- men gerechtfertigten Beschlüs- sen nachträglich die Hohe Genehmigung zu ertheilen. Einstimmig angenommen. Jo. Theißig Carl Willner Schftfr.
auf sich beruhen lassen kann, so wolle der löbl. Gemeinde rath beschließen: es sei an den hohen LandesAusschuß die Bitte zu richten, diesen in der Beilage A vollkommen gerechtfertigten Beschlüssen nachträglich die Hohe Genehmigung zu ertheilen. Einstimmig angenommen. Jo. Theißig Carl Willner Schftfr.
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