vorgelegten und rektificirten Kosten-Anschlag zu 1163 fl an die Baumeister Gutbrunner und Radlegger im Accordwege u.z. im Sinne der ProtokollarErklärung vom 22 Juni d.Js. nachträglich genehmigen. Nachdem der 19 Paragrafe enthaltende Vertrag wortdeutlich vorgelegen, wurde derselbe einstimmig angenommen. Die Übertragung der Demolirungsbauten an Gutbruner u. Radlegger im Accordwege nach dem Protokoll vom 22. Juni l.Js. wird genehmigt. Zur III. Section. Augenscheins-Protokoll über die nothwendige Herstellung der vorderen Seitenmauer vom Hause No 3. Nachdem die Herstelleng dieser Mauer nach Äußerung des löbl. kk. Bezirksbauamtes Steyer als nothwendig erkannt wird, beschließt der Gemeinderath die Ausführung nach dem Protokolle vom 19. Juli l.Js. N° 30. zur II. Sektion # 3510. Die städt. Polizeiwachmannschaft hier bittet um Bestimmung und Auszalung einer Zulage für besorgten Wachtdienst vor der Wohnung
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