Ratsprotokoll vom 21. Juli 1865

vorgelegten und rektifi- cirten Kosten-Anschlag zu 1163 fl an die Baumeister Gutbrunner und Radlegger im Accordwege u.z. im Sinne der Protokollar- Erklärung vom 22 Juni d.Js. nachträglich genehmigen. Nachdem der 19 Paragrafe enthaltende Vertrag wort- deutlich vorgelegen, wurde derselbe einstimmig angenom- men. Die Übertragung der Demo- lirungsbauten an Gutbruner u. Radlegger im Accordwege nach dem Protokoll vom 22. Juni l.Js. wird genehmigt. Zur III. Section. Augenscheins-Protokoll über die nothwendige Herstellung der vorderen Seitenmauer vom Hause No 3. Nachdem die Herstelleng dieser Mauer nach Äußerung des löbl. kk. Bezirksbauamtes Steyer als nothwendig erkannt wird, beschließt der Gemeinde- rath die Ausführung nach dem Protokolle vom 19. Juli l.Js. N° 30. zur II. Sektion # 3510. Die städt. Polizeiwachmann- schaft hier bittet um Bestim- mung und Auszalung ei- ner Zulage für besorgten Wachtdienst vor der Wohnung

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