Ratsprotokoll vom 21. Juli 1865

bauamte zur gefälligen Äusse- rung übergeben u. dasselbe gibt nur mit Note v. 14. Juli l.Js. ihr Gutachten dahin ab, daß der im vorliegenden Grund und Profil Plane vom 23. Juni d.Js. beantragte Schutzbau, wenn er so ausgeführt wird, der Steyer-Gmundner-Com- merzialstrasse für die Zukunft jenen sicheren und genügen- den Schutz biethet, daß von der Verpflichtung der ferneren Herhaltung dieses Schutzbaues mit voller Beruhigung ab- gegangen werden kann. Bei diesem von der sachkundi- ger kk. Baubehörde abgege- benen Gutachten, dessen Richtig- keit und gründliche Erwägung keinem Zweifel unterliegt, wäre also, da die Möglich- keit einer Kostenleistung der Gemeinde, auch sogar in fer- ner Zeit in Abrede gestellt ist, von Rechtswegen dem Gesuche statt zu geben, da der Grund zur Realbelastung entfällt. Ich stelle mit Beziehung auf das löbliche kk. bezirksbau- ämtliche Gutachten der auf Rechts- und Nützlichkeitsgrün- den beruhenden Antrag: Es sei gegen genaue Ausfüh-

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