che wärend des Gottesdienstes in den Kirchen angetroffen werden, eingefangen und dem Eigenthümer nur gegen einer zu Gunsten des ArmenInstitutes zu erlegenden Strafbetrag pr 1fl ÖW zurückzugeben seien. Im Falle der binnen 24 Stunden nicht geschehenen Auslösung ist der Hund zu vertilgen. 2759. Das Stadtkasseamt überreicht das Rapulare über das im Frühlings Jahrmarkte 1865 eingehobenen städt. Marktgefälle s. Wachtgelde pr 536 fl 47 ½ xr. Wird zur Kenntniß genommen. ad 2759. Das Stadtkasse Amt beantragt eine Abkürzung der Dauer der hiesigen Jahrmärkte. 2971. Eduard Mayer, Vorstand des Handels Gremiums in Steyer um Abkürzung der Jahrmärkte auf je 8 Tage. Nachdem der II. Sektion mit der Abkürzung der Jahrmärkte von 14 auf 8 Tage vollkommen einverstanden ist, da sich in finanzieller Beziehung für die Stadtkasse kein Nachtheil ergiebt, so werden beide Aktenstücke der I. Sektion zur weiteren Begutachtung
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