che wärend des Gottesdienstes in den Kirchen angetroffen werden, eingefangen und dem Eigenthümer nur gegen einer zu Gunsten des Armen- Institutes zu erlegenden Straf- betrag pr 1fl ÖW zurückzuge- ben seien. Im Falle der binnen 24 Stunden nicht ge- schehenen Auslösung ist der Hund zu vertilgen. 2759. Das Stadtkasseamt überreicht das Rapulare über das im Frühlings Jahr- markte 1865 eingehobenen städt. Marktgefälle s. Wacht- gelde pr 536 fl 47 ½ xr. Wird zur Kenntniß genommen. ad 2759. Das Stadtkasse Amt beantragt eine Abkürzung der Dauer der hiesigen Jahrmärkte. 2971. Eduard Mayer, Vorstand des Handels Gremiums in Steyer um Abkürzung der Jahrmärkte auf je 8 Tage. Nachdem der II. Sektion mit der Abkürzung der Jahrmärk- te von 14 auf 8 Tage voll- kommen einverstanden ist, da sich in finanzieller Beziehung für die Stadtkasse kein Nach- theil ergiebt, so werden beide Aktenstücke der I. Sek- tion zur weiteren Begutachtung
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