vom 12. Mai dem rückfolgenden der Allerhöchsten Bezeichnung gewürdigt gewesenen Gesuch des Gemeinderathes der Stadt Steyer um Berichtigung der demselben mit Dekret vom 7. Nov. 1838 zuerkannten Daz-Entschädigung von 76.000 fl CM gleich 79.800 fl ÖW im Baaren, keine Folge gegeber werde. Wird zur Wissenschaft genom- men. 3113. Das Amt berichtet in Be- treff der Beschlußfaßung we- gen Wiederversteuerung der Hunde pro 1865/6. Die Sektion stellt der Antrag: Es sei die Wiederbesteuerung der Hunde für das Jahr 1865/6 mit 1. August l.Js. bis Ende Juli 1866 unter der in der Kundemachung vom 10. Juni 864 angeführten Modalitäten mit dem Beisatze zu veranlas- sen, daß die Verpflichtung zur Einzalung der Steuer bis Ende August l.Js. bei der Armen-Instituts-Kasse zu geschehen habe. Dieser Antrag wurde einstimmig zum Beschluße erhoben, so auch der Zusatz-Antrag des H. G.R. Werndl, welcher dahin geht, daß diejenigen Hunde - ohne Rück- sicht auf die Versteuerung – wel-
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2