vom 12. Mai dem rückfolgenden der Allerhöchsten Bezeichnung gewürdigt gewesenen Gesuch des Gemeinderathes der Stadt Steyer um Berichtigung der demselben mit Dekret vom 7. Nov. 1838 zuerkannten Daz-Entschädigung von 76.000 fl CM gleich 79.800 fl ÖW im Baaren, keine Folge gegeber werde. Wird zur Wissenschaft genommen. 3113. Das Amt berichtet in Betreff der Beschlußfaßung wegen Wiederversteuerung der Hunde pro 1865/6. Die Sektion stellt der Antrag: Es sei die Wiederbesteuerung der Hunde für das Jahr 1865/6 mit 1. August l.Js. bis Ende Juli 1866 unter der in der Kundemachung vom 10. Juni 864 angeführten Modalitäten mit dem Beisatze zu veranlassen, daß die Verpflichtung zur Einzalung der Steuer bis Ende August l.Js. bei der Armen-Instituts-Kasse zu geschehen habe. Dieser Antrag wurde einstimmig zum Beschluße erhoben, so auch der Zusatz-Antrag des H. G.R. Werndl, welcher dahin geht, daß diejenigen Hunde - ohne Rücksicht auf die Versteuerung – wel-
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