desselben nach dem vorliegen- der Plane u. Kostenausmaße pr 1163 fl ÖW, als auch die drin- gend nothwendige Anschaffung von 20 neuen Betten und die erforderlichen Geräthschaf- ten, Bett- u. Leibwäsche im Kostenbetrage pr 1000 fl ÖW ge- nehmigen, u. die gänzliche Verpflegung der Armen im Sondersiechenhause nach dem bisherigen Speise-Tariff sowie die Leitung u. Obsorge in demselben samt dem ver- vollständigten Inventar dem ehrwürdiger Orden der barmherzigen Schwestern all- hier unter Vorbehalt der Überwachung von Seite des Gemeinderathes mit 1. Oktober d.Js. gegen Unter- zeichnung eines gegenseitig vereinbarter Vertrages u.z. vorläufig versuchsweise auf die Dauer eines Jahres übertragen. Nach einhelliger Anname die- ses Antrages stellte der H. Berichterstatter den Nach- tragsantrag: der löbl. Ge- meinderath wolle die Spezial- Commission bevollmächtigen mit dem Orden den Vertrags- Entwurf zu vereinbaren und selben zur Genehmigung
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2