desselben nach dem vorliegender Plane u. Kostenausmaße pr 1163 fl ÖW, als auch die dringend nothwendige Anschaffung von 20 neuen Betten und die erforderlichen Geräthschaften, Bett- u. Leibwäsche im Kostenbetrage pr 1000 fl ÖW genehmigen, u. die gänzliche Verpflegung der Armen im Sondersiechenhause nach dem bisherigen Speise-Tariff sowie die Leitung u. Obsorge in demselben samt dem vervollständigten Inventar dem ehrwürdiger Orden der barmherzigen Schwestern allhier unter Vorbehalt der Überwachung von Seite des Gemeinderathes mit 1. Oktober d.Js. gegen Unterzeichnung eines gegenseitig vereinbarter Vertrages u.z. vorläufig versuchsweise auf die Dauer eines Jahres übertragen. Nach einhelliger Anname dieses Antrages stellte der H. Berichterstatter den Nachtragsantrag: der löbl. Gemeinderath wolle die SpezialCommission bevollmächtigen mit dem Orden den VertragsEntwurf zu vereinbaren und selben zur Genehmigung
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