Ratsprotokoll vom 16. Juni 1865

schulen errichtet u. bezüglich der Kostenbestreitung durch Gesetze geregelt u. festgestellt werde; jedoch in Anbetracht der gegenwärtigen für die hiesige Industrie so mißlichen u. finanziellen Verhältniße es nicht möglich ist, auf eine Beitragsflicht eingehen zu können, in welcher Richtung sich auf den Bericht vom 8. Aug. v.Js. Z. 3675 bezüglich der Widerholungs- u. Fachschulen bezogen wird. Einstimmiger Beschluß nach diesem Antrag. Der Herr Vorsitzende ertheilt sohin dem Obmanns Stellvertreter der IV. Sektion Hrn. G.R. Schweikofer das Wort, welcher aus Berichterstatter der Spezial-Commission in der Armenverpflegsfrage umständlichen Vortrag hält u. schließlich den Antrag der Spezial-Commission dahin stellt: Es wolle der löbl. Gemeinderath behufs der Unterbringung von 50 der Unterkunft u. Gesammtverpflegung bedürftigen GemeindeArmen sowie der zeitweilig zu versorgenden Irren und siphilitisch Erkrankten im Sinne der ursprünglichen Stiftung des dem milden Versorgungsfonde eigenthümlich gehörigen Sondersiechenhause daher auch auf Kosten dieses Fondes sowol die Adaptirung

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