schulen errichtet u. bezüglich der Kostenbestreitung durch Gesetze geregelt u. festgestellt werde; jedoch in Anbetracht der gegen- wärtigen für die hiesige In- dustrie so mißlichen u. finan- ziellen Verhältniße es nicht möglich ist, auf eine Beitrags- flicht eingehen zu können, in welcher Richtung sich auf den Bericht vom 8. Aug. v.Js. Z. 3675 bezüglich der Wider- holungs- u. Fachschulen bezogen wird. Einstimmiger Beschluß nach die- sem Antrag. Der Herr Vorsitzende ertheilt sohin dem Obmanns Stellver- treter der IV. Sektion Hrn. G.R. Schweikofer das Wort, welcher aus Berichterstatter der Spezial-Commission in der Armenverpflegsfrage umständlichen Vortrag hält u. schließlich den Antrag der Spezial-Commission dahin stellt: Es wolle der löbl. Ge- meinderath behufs der Unter- bringung von 50 der Un- terkunft u. Gesammtverpfle- gung bedürftigen Gemeinde- Armen sowie der zeitweilig zu versorgenden Irren und siphilitisch Erkrankten im Sinne der ursprünglichen Stif- tung des dem milden Ver- sorgungsfonde eigenthümlich gehörigen Sondersiechenhause daher auch auf Kosten dieses Fondes sowol die Adaptirung
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