Ratsprotokoll vom 2. Juni 1865

Hauseigenthümer H. Adalb. Drobny sei zum Amte vorzurufen, nochmals um seine Äußerung zu vernehmen, bei weiterer Weigerung auf die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen, sowie auf die allfällig ihm zustehender Entschädigungsansprüche aufmerksam zu machen, ihm aber zugleich zu bedeuten, daß der Bau nach dem vorliegenden Plane, den er einsehen kann, und um den im Kostenanschlag enthaltener Preis pr 54 fl 20 xr geführt werden wird; was auch ohne allen Aufschub u. ungeachtet etwa weiteren Einstreuungen sogleich zu geschehen hat, u. vom Amte das diesfalls Erforderliche vorzukehren ist. Beschluß nach diesem SektionsAntrag. 2730. Das Stadtbauamt um Anschaffung von 4 Kub. Klafter abgerichtete Mauersteine zur Herstellung zweier Brückenköpfe bei der St. Anna u. Segelbrücke. Wird die Bausektion zum Ankaufe ermächtiget. Für die IV. Section trägt vor: Hr. G.R. Hochw. Al. Zweythurm. 2695. Die Rechnungsführung der Versorgungsanstalten

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