Hauseigenthümer H. Adalb. Drobny sei zum Amte vorzurufen, nochmals um seine Äußerung zu vernehmen, bei weiterer Weigerung auf die bestehen- den gesetzlichen Bestimmungen, sowie auf die allfällig ihm zu- stehender Entschädigungsan- sprüche aufmerksam zu ma- chen, ihm aber zugleich zu be- deuten, daß der Bau nach dem vorliegenden Plane, den er einsehen kann, und um den im Kostenanschlag ent- haltener Preis pr 54 fl 20 xr geführt werden wird; was auch ohne allen Aufschub u. ungeachtet etwa weiteren Einstreuungen sogleich zu geschehen hat, u. vom Amte das diesfalls Erforderliche vorzukehren ist. Beschluß nach diesem Sektions- Antrag. 2730. Das Stadtbauamt um Anschaffung von 4 Kub. Klaf- ter abgerichtete Mauer- steine zur Herstellung zweier Brückenköpfe bei der St. Anna u. Segelbrücke. Wird die Bausektion zum Ankaufe ermächtiget. Für die IV. Section trägt vor: Hr. G.R. Hochw. Al. Zweythurm. 2695. Die Rechnungsführung der Versorgungsanstalten
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