Ratsprotokoll vom 2. Juni 1865

Markthütten bestehenden Tariffs- sätze nicht bewilliget werden könne, sondern daß es bei dem bisherigen Gebürenaus- maß zu verbleiben habe. Bei dem Umstande jedoch, als nach der gepflogenen Er- hebungen für die seit der im Jahre 1860 erfolgten Markt- hüttenregulirung vor Herrn Anton Haller wärend der beiden Jahrmärkte auf der Promenade aufgestellten zweiten Lebzelterhütte keine Platzgebüren entrichtet und eingehoben wurden, die Ge- bür für diese ohne gemein- deämtlicher Bewilligung auf- gestellte Hütte mit Rücksicht auf deren Quadrat Flächen- inhalt sich für jeden Markt mit 10 fl 24 xr berechnet, sei Hr. Anton Haller angewiesen, die für die erwähnte zweite Markthütte entfallenden aushaftenden Platzgebüren pr Markt mit 10 fl 24 xr sohin für die Jahre 1862, 1863 und 1864 mit 61 fl 44 xr u. für den Frühmarkt 1865 10 fl 24 xr zusammen 71 fl 68 xr bei dem städt. Kasseamte einzubezalen, welch' Letzters wegen Vorschreibung und

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