Gebäudes mit Ausname des Gewölbes sammt Wohnung zu ebener Erde rechts bei der Neubrücke, sowie des größeren Gewölbes links beim Heubrückl u. der Kellerräume, um einen jährlichen in 1/2 jährigen Raten zu zalenden Miethzins von 300 fl auf die Dauer von drei Jahren v. 1. Septbr. 1865 bis Ende Aug. 1868 jedoch nur unter der mit früheren Miethvertrag v. 1. Novb. 1850 gestellten Bedingungen genehmigen. In Falle des Abschlußes des Miethvertrages wäre mit den jezigen Miethern Herren Crammer u. Werndl nõe des GründungsComité der Export-Vorschuß u. Leihbank in Steyer den Miethvertrag No. 4. Novbr. 1864 mit Ende d. Mts. zu kündigen. Dieser Antrag wurde zum Beschluße erhoben. 1937. Der Armenpflegschaftsrath der Stadt Passau ersucht mit Note v. 12. v.Mts. um Rückvergütung des dem unbekannt wo abwesenden Telegrafenlehrer Franz Wiesner geleisteten Reisegeldvorschußes pr. 5 fl. Da nun dessen zur Zalung aufgeforderte
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