trägt vor: 2095, 2401 – 29 u. 54. Mit Beschluß vom 28. April l.Js. wurde die Errichtung einer Beschlaghütte vor dem Neuthorgebäude als unstatthaft erklärt, u. ein neuerlicher Augenschein u. die Vorlage eines neuen Planes angeordnet. Nachdem aber unterm 8. Mai d.Js. von dem k.k. Gendarmerie Zugs-Commando hier, im Auftrage des Flügel Commandos die Anfrage gestellt wurde, ob die Comune die früher vor der Gendarmerie gemiethet gewesenen Lokalitäten im städt. Neuthor Gebäude erneuert an die Gendarmerie zu überlassen geneigt wäre. – Und das Zugs Commando mit Note vom 9. Mai einen Miethvertrags Entwurf anhergesendet hat, so stellt die II. Sektion den Antrag: Der Gemeinderath wolle der vom hiesigen k.k. Gendarmerie Zugs Kommando mit Note v. 9. d.Mts. Z. 2429/77 gemachten Pachtanboth für das städt. Neuthorgebäude u.z. für die Räumlichkeiten des ganzen
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