beim Crammer'schen Hause auf 18' vor seiner Gras- leithen erforderlichen Grund an die Stadtgemeinde ohne jeden Regreßrechtes unentgeldlich zu überlassen, u. abzutreten. Wenn Herr Joh. Almeroth mit diesem Antrage sich einverstanden erklärt, wäre nach nochmaliger genauer Vermessung des zugewiesenen städt. Grun- des u. Auspflockung die bezügliche Kaufvertrags- urkunde auszufertigen. In der darauf folgend längeren Debatte wurde hauptsächlich die Frage er- örtert, ob es überhaupt im wohlverstandener In- teresse der Gemeinde sei, diesen Platz zu verkaufen, u. da mehrere Herrn Gemeinderäthe erklär- ten, daß Ihnen die Lokal- verhältnisse zu wenig be- kannt seien, u. daß sie deß- halb sich mit der Örtlichkeit zuerst bekannt machen wollen, so hat ein deß- halb gestellter Verta- gungsantrag des Hrn. GRaths Schweikofer bei der Abstimmung eine
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