beim Crammer'schen Hause auf 18' vor seiner Grasleithen erforderlichen Grund an die Stadtgemeinde ohne jeden Regreßrechtes unentgeldlich zu überlassen, u. abzutreten. Wenn Herr Joh. Almeroth mit diesem Antrage sich einverstanden erklärt, wäre nach nochmaliger genauer Vermessung des zugewiesenen städt. Grundes u. Auspflockung die bezügliche Kaufvertragsurkunde auszufertigen. In der darauf folgend längeren Debatte wurde hauptsächlich die Frage erörtert, ob es überhaupt im wohlverstandener Interesse der Gemeinde sei, diesen Platz zu verkaufen, u. da mehrere Herrn Gemeinderäthe erklärten, daß Ihnen die Lokalverhältnisse zu wenig bekannt seien, u. daß sie deßhalb sich mit der Örtlichkeit zuerst bekannt machen wollen, so hat ein deßhalb gestellter Vertagungsantrag des Hrn. GRaths Schweikofer bei der Abstimmung eine
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