Ratsprotokoll vom 28. April 1865

sein müssen, mit Säulen aus harten Sandstein 4' lang u. 2' hoch, rein behaut, endlich die Herstellung eines ent- sprechenden Schotterablage- rungsplatzes in einer Länge von 16° u. Freite von 3° 3' auf dem bezeichneten Platze, — die Baubewilligung unter der Bedingung zu ertheilen, daß derselbe sich verpflichte, die zum Schutze der Steyer-Gmund- ner-Commerzialstrasse erfor- derliche u. im Commissions-Protokolle auf 30° Länge beantragte Stützmauer auf seine Kosten auch in einer weiteren Aus- dehnung herzustellen, wenn es nach der Lokalverhält- nissen nöthig erscheint, u. von Seite des kk. Bezirksbauam- tes gegenüber der commissio- nellen Antrag als nothwendig anerkannt wird, daß er für jeden Schaden welcher durch den beabsichtigten Strassenbau der Commerzial- strasse zugefügt werden sollte sich haftend erkläre, und die jeweiligen Kosten zur Herhaltung dieser Strassen- stützmauer sowie der Strassen- bariere von ihm oder seinen Besitznachfolgern bestritten werden, weßhalb diese Ver-

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