Ratsprotokoll vom 7. April 1865

§. 43 der Gemeinde Ordnung der Stadt Steyer der Gemeinderath durch absolute Stimmenmehrheit auf die Dauer Eines Jahres wieder der Vizebürgermeister, worüber die Vorschriften im Gemeinde-Statute normirt sind, zu wählen, und erlaube mir der Antrag zu stellen: Daß bei der auf Sonntag den 9. d.Mts. anzuordnenden außerordentlichen Gemeinderaths Sitzung nach erfolgter Constituirung des Gemeinderathes sogleich die Wahl des Vice-Bürgermeisters vorgenommen werde. Einstimmiger Beschluß nach diesem Antrage. 1774. Der hohe oberösterr. LandesAusschuß in Linz hat mit dem Erlasse vom 30. v. Mts Z. 2041-43 dem Rekurse der Kohlkommunität u. Feuerarbeiter, gegen der Gemeinderath beschluß vom 16. Dezbr v.Js. mit welchem dem L. A. Ridinger der sogenannte Kohlanger zur Erbauung einer Gasfabrik in Steyer, überlassen wurde, — keine Folge gegeben, sondern den

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