H. Gemeinderathes Schweikofer der Fall ist, von der Ausü- bung des aktiven und passi- ven Wahlrechtes ausgenommen sei, – dem H. Anton Theo- dor Schweikofer auch ferner- hin das aktive u. passive Wahlrecht zuzuerkennen, und die Reklamation des Herrn Johann Amort aus obigem Grunde, als keiner Berücksichtigung, würdig zu bescheiden, und die eingeleiteten Wahlen ohne Verzug vorzunehmen. Dieser Antrag wurde zum Beschluße erhoben, u. ist von demselben H. Johann Amort zu verständigen. Die Herren Gemeinderäthe Pichler und Pöltl enthielten sich als mit diesem Antrage einverstanden der Abstimmung. Jo. Theißig Gem. Rath Dr. Kompaß Jos. Landsiedl Gem. Rath Carl Willner Schftf.
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