Ratsprotokoll vom 17. Februar 1865

wendigkeit herausstellen sollte, zu verwenden sind; wärend im gegen- wärtigen Falle die An- neuer Laternen allein schaffung mindestens 50 fl verursachen würde. Ferners ist das Präliminar für die Beleuchtung wie 1865 festgesetzt u. soll strenge eingehalten werden. Nach einer längeren Debatte stellt Herr Gemeinderath Schweikofer folgenden Gegenantrag: In Erwägung, daß in der ganzen Strecke vom Schul- hause in Aichet bis zum Hause No 437 im Kegelbrühl, d.i. in einer Entfernung von mehr als einer Viertel- stunde mit 52 Häuser und circa 500 Bewohner nur zwei halbnächtige Laternen sich befinden, u. diese Straßen strecke selbstverständlich stark begangen wird, in Erwägung, daß die dort wohnenden steuerpflichtigen Bewohner das gleiche Recht wie die übrigen Bürger dieser Stadt und seit Jahren ohne allen Vortheil für sich ihre Beiträge zur Erhaltung der Stadtbeleuchtung bereit- willig geleistet haben; in

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