vom Kärtner Landesausschuße beantragte Erlassung eines Gesetzes betreffs der Verpflichtung der Gewerbetreibenden, Profeßionisten Künstler etc. zur Bestreitung der Krankenverpflegsgebüren für ihr Hilfspersonale. Der Antrag der Sektion: es sei an die hohe Statthalterei der Bericht dahin zu erstatten, daß auf Grundlage der hier bestehenden Gewerbeverhältnisse gegen den vorliegenden Gesetzesentwurf, kein Anstand obwalte — wurde abgelehnt, und nach längerer Debatte der Gegen-Antrag des Hrn. Gemeinderathes Pichler: es sei diese, unsere Gewerbetreibenden tief berührende Angelegenheit einer eignes zusammenzusetzenden Spezial-Commission uz u. rBe i rnigcehht es ne rdsetna tBt uenr agt hzu n g , übergeben. — Zum Beschluße erhoben. In diese Commission wurden gewählt: der Hr. Antragsteller ferner die Herren Vizebst Dr. Wolf Gemeinderath Schweikofer, Edelbauer u. Franz, Haller.
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