Ratsprotokoll vom 30. Jänner 1865

von der betreffenden Gemein- den bezalt werden. Dieser Beschluß ist den beiden Nachbar Gemeinden bekant zu geben. 3. Die Löhnung des Cassaamts- Dieners Johann Paarfußer wird vom 1. Jänner 1865 angefangen, von täglich 52 1/2 xr auf 80 xr erhöht. 4. Die über obige Umlage noch weiters nothwendige Ein- namen-Ergänzung zur Be- deckung aller Ausgaben mit 7820 fl kann nur durch neue Darlehen aufgebracht werden, welche theilweise nach kassaämtlicher Begrün- dung des jeweiligen Bedar- fes, bis zu einer Gesammt- höhe von 7000 fl bei der hie- sigen Sparkassa, gegen Ver- pfändung eigenthümlicher Staatspapiere, zu kontra- hiren sind. 5. Die bei dem milden Versor- gungsfonde u. der besonde- ren Pfründenstiftungen bei den Rechnungsabschlüssen für das Jahr 1864 sich zeigen- den disponiblen Barschaften sind mittelst Ankaufes von Staatslotterie-Anlehens-Obli- gationen fruchtbar zu ma-

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