Ratsprotokoll vom 30. Jänner 1865

von der betreffenden Gemeinden bezalt werden. Dieser Beschluß ist den beiden Nachbar Gemeinden bekant zu geben. 3. Die Löhnung des CassaamtsDieners Johann Paarfußer wird vom 1. Jänner 1865 angefangen, von täglich 52 1/2 xr auf 80 xr erhöht. 4. Die über obige Umlage noch weiters nothwendige Einnamen-Ergänzung zur Bedeckung aller Ausgaben mit 7820 fl kann nur durch neue Darlehen aufgebracht werden, welche theilweise nach kassaämtlicher Begründung des jeweiligen Bedarfes, bis zu einer Gesammthöhe von 7000 fl bei der hiesigen Sparkassa, gegen Verpfändung eigenthümlicher Staatspapiere, zu kontrahiren sind. 5. Die bei dem milden Versorgungsfonde u. der besonderen Pfründenstiftungen bei den Rechnungsabschlüssen für das Jahr 1864 sich zeigenden disponiblen Barschaften sind mittelst Ankaufes von Staatslotterie-Anlehens-Obligationen fruchtbar zu ma-

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