Ratsprotokoll vom 30. Jänner 1865

sämtlichen direkten Steuern der Steuerpflichtigen der vereinigten Schulgemeinde erhöht. Für den Fall aber, als die hieher eingeschulten Ortschaften der Nachbargemeinden St. Ulrich und Sierning, bei ihrem ganz gleichen Benützungsrechte sämmtlicher hiesiger Unterrichtsanstalten wie die hiesigen Gemeindeglieder, sich demnach weigern sollten, diesfalls auch die gleichen Lasten mitzutragen, – will die Stadtgemeinde um ihre diesfällige Selbstständigkeit zu wahren, dann künftig ihre Schulgemeinde allein bilden, u. von den bezüglichen Ortschaften den benannten Nachbar Gemeinden keine umzulegenden Beiträge mehr ansprechen. Es soll aber deßhalb doch den Kindern aus diesen Ortschaften, nach wie vor, gestattet sein, die sämmtlichen hiesigen Schulen, gegen bloße Bezalung des für die hiesigen Kinder üblichen Schulgeldes, zu besuchen; u. nur für die armen Kinder müßte selbes

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2