Anträgen folgende ge- meinderäthliche Beschlüße gefaßt: 1. Zur Ergänzung der Einna- men der Stadtkassa sind im Jahre 1865 wieder fol- gende Umlagen nach un- veränderten Maßstabe und von den bisherigen Organen einzuheben, näm- lich: a. Eine 20 % Umlage von sämtlichen direkten Steuern ohne Zuschläge. b. Eine 20 % Umlage von der hierortigen Consum- tion von Bier, Wein, Obst- most und Fleisch, wie bisher ohne Zuschläge. c. Die bisherigen Gebäude- Zinskreuzer von Zinnsun- gen bis 100 fl mit 2 %, bis 200 fl mit 3 1/2 % u. über 200 fl mit 5 %. 2. Die besondere Umlage auf die Schulgemeinde, zur Hereinbringung der, für dieselbe aus der Stadt- kassa vorschußweise bestritte- ner Schulkosten, welche bis- her 10 % von den direkten Steuern betrug, wird in Erwägung, daß diese Kosten in letzter Zeit auf mehr als das doppelte bleibend ge- stiegen sind, auf 20 % von
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