Ratsprotokoll vom 30. Jänner 1865

chen um bei dem ersteren Fonde dessen, durch die Grundentlastung geschwächte Einkünfte zu haben u. dadurch die Besetzung aller gestifteten Pfründen zu ermöglichen, und bei den letzteren Stiftungen die allmälige Vermehreng der Pfründen anzubahnen; daher das Kassaamt die diesfälligen Anträge zu erstatten hat. 6. Übrigens werden die sämtlichen Präliminar Ansätze nach der, von dem Prüfungs Comité vorgenommenen Rektificirung, genehmiget, und sind hiernach die Gebüren vom Kassaamte vorzuschreiben. 7. Die Rubriken-Summen u. Bilancen der Präliminarien sind in der Ortszeitung u. die Bestimmungen der Gemeinde- und Schulkosten-Umlagen mittelst besonderer Kundmachung zu veröffentlichen. Zum Behufe der dringenden Einhebung der Umlagen ist der dazu nothwendige SteuerCataster wieder vom Kanzleipersonale gegen die bisherige Remuneration sogleich anzufertigen.

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