Ratsprotokoll vom 9. Dezember 1864

gern u. hinauszurücken, daß der Gemeinderathsbeschluß vom 1. August d. J. mit Hinblick auf den §: 3 des Vertrages vom 28. August d.J. nicht in Ausführung gebracht werden kann. Bei dem Umstande, als der Zeitpunkt des Abschlußes wegen Bestimmung des Bauplatzes drängt, ist es unbedingt nothwendig hiemit zu Ende zu kommen; um jedoch den wahren Sachverhalt über diesen Gegenstand klar u. deutlich zu beleuchten u. zu beweisen, daß der Gemeinde wegen Bestimmung des Bauplatzes für den Gasometer in keinerlei Weise ein Vorwurf gemacht werden kann, indem selbe in jeder Richtung sich willfährig zeigte und bemüht war der Kohlkommunität in jeder möglicher Weise Rechnung zu tragen, erscheint es vor aller nothwendig die ganze Verhandlung nach Vorlage der Akten zur Kenntniß zu bringen. Laut Schreiben vom 1. Oktbr dJs hat sich Herr L. A. Riedinger auf Grundlage der von Seite seiner In

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